Die meisten Nachbarschaftsdienste enden mit einem Dankeschön und vielleicht einem Stück Kuchen. Bei Sébastien Perriard endete einer mit der Kündigung.
Der Schweizer hatte seine 83-jährige Nachbarin in einen Swisscom-Shop begleitet, um sie von Verträgen zu befreien, die sie nach eigener Aussage nie gebraucht hatte. Knapp sechs Wochen später war er nach 38 Jahren seinen Job bei Swisscom los.
Öffentlich gemacht hat den Fall die Westschweizer Zeitung 24 heures, der Tages-Anzeiger brachte die Recherche auf Deutsch. Am Montag beschäftigt er das Schweizer Parlament.
iPhone für 600 Franken statt neuem Prepaid-Handy
Die Vorgeschichte beginnt im November 2025 in Bulle, dem Hauptort des Greyerzerlands, bislang eher für Käse bekannt als für Tarifärger. Die Seniorin will im Swisscom-Shop nur ihr altes Prepaid-Handy ersetzen.
Laut Perriard verlässt sie den Laden mit einem iPhone 15 samt Zubehör für 600 Franken und mit Abo-Verträgen, die sie nicht braucht. Die Nachbarin bestätigt, dass ihr danach per Post Material ins Haus kam, mit dem sie nichts anzufangen wusste.
Was im Swisscom-Shop in Bulle passiert sein soll
Am 29. Januar 2026 geht Perriard mit seiner Partnerin und der Nachbarin zurück in die Filiale. Privat, in seiner Freizeit. Bei Swisscom arbeitete er als Projektleiter für Mobilfunkantennen.
Die 83-Jährige schildert den Besuch so: Der Chef habe sofort erklärt, er könne nichts tun, und sei Perriard immer wieder ins Wort gefallen. Am Ende habe er eine Telefonnummer herausgegeben. Über diese Nummer ließ sich das Problem ein paar Tage später tatsächlich lösen.
Für die Seniorin war die Sache damit erledigt. Für ihren Nachbarn fing sie gerade erst an.
Der Filialleiter meldete den Besuch seinen Vorgesetzten und wirft Perriard einen bissigen Ton vor. Dieser habe sogar auf einen Artikel aus der Zeitung 20 Minuten vom Mai 2025 angespielt, der fragwürdige Verkaufspraktiken in Swisscom-Shops anprangerte. Sein Titel: „Ich würde meine Grossmutter nicht allein zu Swisscom schicken“.
Perriard sagt, er habe den Artikel gar nicht gekannt, und bestreitet jede Eskalation. Zwei Mitarbeiterinnen stützen die Version des Filialleiters, Perriards Partnerin und die Nachbarin seine.
Kündigung nach 38 Jahren ohne Verwarnung
Am 9. März kam der Brief. Swisscom schrieb, man habe die Situation geprüft und weitere Zeugen angehört. Wegen Perriards Verhalten im Shop, wie es der Shopmanager geschildert hatte, ende das Arbeitsverhältnis zum 31. August 2026.
Perriard hatte bei dem Konzern mit 16 Jahren angefangen. Nach Angaben der Gewerkschaft Syndicom bekam er in all der Zeit keine einzige Verwarnung. „Meine Karriere, die Bemühungen eines ganzen Arbeitslebens, sind am 9. März plötzlich zum Stillstand gekommen“, sagte der 54-Jährige der Westschweizer Zeitung.
Swisscom äußert sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht. Einen Brief Perriards an Konzernchef Christoph Aeschlimann beantwortete die Personalabteilung Anfang September knapp: Man überlasse es der Justiz, ihre Arbeit zu tun.
Arbeitsgericht verhandelt am 3. November
Am 3. November verhandelt das Arbeitsgericht des Saanebezirks in Granges-Paccot. Syndicom wollte zunächst Perriards Wiedereinstellung erreichen, ohne Erfolg. Jetzt fordert die Gewerkschaft sechs Monatslöhne Entschädigung.
Das ist exakt das Maximum. Nach Artikel 336a des Schweizer Obligationenrechts legt das Gericht die Entschädigung für eine missbräuchliche Kündigung nach Würdigung aller Umstände fest, höchstens aber in Höhe von sechs Monatslöhnen.
Seinen Job bekäme Perriard selbst bei einem Sieg nicht zurück. Auch eine missbräuchliche Kündigung bleibt in der Schweiz wirksam. Ob sie das überhaupt war, ist offen: Vor Gericht steht Aussage gegen Aussage.
Fall erreicht Bern: Nationalrat fragt Bundesrat Rösti
Die Leserschaft der Westschweizer Zeitung reagierte ungewöhnlich geschlossen empört, einige riefen zum Boykott des Shops in Bulle auf. Und weil Swisscom mehrheitlich dem Bund gehört, will der Waadtländer SP-Nationalrat Benoît Gaillard Kommunikationsminister Albert Rösti am Montag, 28. September, zu der Entlassung befragen.
Gaillard kennt das Spiel. Im Juni hatte er bereits den Fall des Briefträgers Jean-Daniel Taverney nach Bern getragen. Die Post hatte den Mann aus Vevey nach 42 Dienstjahren entlassen, weil er Pakete bis in die oberen Stockwerke trug, wie die Berliner Zeitung berichtete.
Rösti erklärte damals, er sei nicht befugt, Personalentscheide der Post zu überprüfen. Nach dem öffentlichen Aufschrei stellte die Post ihn trotzdem wieder ein.
Ein Unterschied bleibt. Taverney war vor seiner Kündigung zweimal verwarnt worden. Perriard hat nach Darstellung von Syndicom keinen einzigen Eintrag in der Akte.
Handyvertrag in Deutschland: Kein Widerrufsrecht im Laden
Für deutsche Kunden steckt darin eine Lehre: Wer im Laden einen Handyvertrag unterschreibt, hat kein gesetzliches Widerrufsrecht, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg.
Die 14-tägige Frist gilt nur online oder außerhalb von Geschäftsräumen. Wer im Shop unterschreibt, ist meist 24 Monate gebunden.
Eine Begleitung, die genau hinsieht, kann also viel Geld sparen. Ob sie einen am Ende den Job kostet, entscheidet im Fall Perriard ein Schweizer Arbeitsgericht.
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