Der Briefkasten bleibt leer, und trotzdem läuft die Uhr. Ab dem 1. Januar 2027 kommt der Steuerbescheid für viele nicht mehr per Post, sondern landet im digitalen Postfach von Elster.
Wer das Konto nur einmal im Jahr öffnet, kann dadurch die Einspruchsfrist verpassen. Davor warnt der Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel in einem Video seines YouTube-Kanals Rentenbescheid24. Die Berliner Zeitung hat seine Hinweise nachgeprüft.
Steuerbescheid ab 2027: Elster statt Briefkasten
Grundlage ist der neu gefasste Paragraf 122a der Abgabenordnung. Ab 2027 braucht das Finanzamt keine Einwilligung mehr, um Bescheide elektronisch zuzustellen. Geplant war das schon für 2026, der Gesetzgeber hat es um ein Jahr verschoben.
Betroffen sind alle, die ihre Steuererklärung über Elster abgeben. Wer kein aktives Elster-Konto hat, bekommt den Bescheid weiterhin per Post. Ein Konto anlegen muss niemand.
Einspruchsfrist: Nach vier Tagen gilt der Bescheid als zugestellt
Liegt der Bescheid bereit, schickt das Finanzamt eine E-Mail an die in Elster hinterlegte Adresse. Der Bescheid selbst hängt nicht an. Er liegt nur im Postfach.
Ob Sie die Mail lesen, spielt keine Rolle. Der Bescheid gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekannt gegeben. Danach bleibt ein Monat für den Einspruch.
Stellt das Finanzamt den Bescheid etwa am Montag, 1. Februar 2027, ein, gilt er am Freitag, 5. Februar, als zugestellt. Einspruch ist dann bis zum 5. März möglich, selbst wenn die Mail im Spam-Ordner gelandet ist.
Fällt der vierte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, rückt die Bekanntgabe auf den nächsten Werktag.
Steuerbescheid auf Papier: So stellen Rentner den Antrag
Wer weiter einen Brief möchte, klickt sich in Elster zu „Formulare & Leistungen“ und dann zu „Elektronische Bekanntgabe verwalten". Dort steht der Punkt „Dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen“.
Achtung, wer früher schon einmal Nein zum digitalen Bescheid gesagt hat: Diese alte Ablehnung gilt nicht als Antrag auf Papierpost. Der Antrag muss neu gestellt werden und lässt sich später wieder zurücknehmen.
Ganz ausschließen lässt sich der digitale Weg trotzdem nicht. Laut einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums kann es auch nach einem Antrag zu einer elektronischen Bekanntgabe kommen.
Grundfreibetrag 2027: Bundestag muss noch zustimmen
Der Grundfreibetrag soll 2027 um 216 Euro auf 12.564 Euro steigen, 2028 auf 12.900 Euro. Das sieht der Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes vor, den das Kabinett am 2. September beschlossen hat.
Verabschiedet ist das Gesetz noch nicht. Die erste Lesung im Bundestag steht für den 8. Oktober auf der Tagesordnung, die Beträge können sich noch ändern.
Eine Bruttorente über dem Freibetrag heißt nicht automatisch Steuerpflicht. Vorher werden unter anderem der persönliche Rentenfreibetrag und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
Neurentner 2027 versteuern 84,5 Prozent der Rente
Gesetzlich fest steht dagegen der Besteuerungsanteil. Wer 2027 erstmals Rente bezieht, muss 84,5 Prozent davon versteuern. Seit dem Wachstumschancengesetz steigt der Wert nur noch um 0,5 Punkte pro Jahrgang, die volle Rente versteuert erst der Jahrgang 2058.
Die übrigen 15,5 Prozent werden zum persönlichen Rentenfreibetrag. Das Finanzamt schreibt ihn als festen Eurobetrag fest. Vereinfacht gerechnet: Bei 1500 Euro Monatsrente bleiben jedes Jahr 2790 Euro steuerfrei.
Für Bestandsrentner ändert sich nichts. Bei ihnen bleibt der Anteil aus dem Jahr des Rentenbeginns maßgeblich, auch bei Witwen- und Erwerbsminderungsrenten.
Der Haken am festen Freibetrag: Jede Rentenerhöhung wird voll versteuert. Steigt die Rente aus dem Beispiel um 3 Prozent, sind die zusätzlichen 540 Euro im Jahr komplett steuerpflichtig. So rutschen Rentner nach einigen Jahren in die Steuerpflicht, obwohl sie anfangs nichts zahlen mussten.
Neurentner des Jahrgangs 2027 müssen 84,5 Prozent ihrer Rente versteuern. Der Rest bleibt als fester Freibetrag steuerfrei. (Symbolbild)
© Imago
Rentner mit Nebenjob: Pauschbetrag soll auf 1430 Euro steigen
Wer neben der Rente steuerpflichtig arbeitet, soll profitieren. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt laut Entwurf von 1230 auf 1430 Euro. Bis zu dieser Summe zieht das Finanzamt Werbungskosten ohne Belege ab.
Für Minijobber bringt das nichts, weil der Minijob pauschal versteuert wird. Diese Pauschsteuer soll von 2 auf 5 Prozent steigen. Sie zahlt meist der Arbeitgeber.
Handwerkerbonus sinkt: Lohnt sich der Auftrag noch 2026?
Eine Änderung erwähnt Knöppel nicht, obwohl sie gerade Ältere trifft. Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen soll von 20 auf 15 Prozent sinken, der Höchstbetrag von 1200 auf 900 Euro.
Wer ohnehin das Bad umbauen oder streichen lassen will, kann mit einer Zahlung noch in diesem Jahr Geld sparen, falls der Plan so kommt. Absetzbar sind nur Arbeits- und Fahrtkosten, bezahlt per Überweisung.
Was Rentner mit Elster-Konto jetzt erledigen sollten
Die geplante Reform bringt Rentnern ein paar Euro. Teurer kann die stille Umstellung beim Bescheid werden, denn eine verpasste Einspruchsfrist lässt sich kaum zurückholen.
Prüfen Sie deshalb noch 2026, ob die E-Mail-Adresse in Elster stimmt und Benachrichtigungen ankommen. Wer das Postfach nicht regelmäßig öffnen will, stellt den Antrag auf Papierpost.
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