Die EU-Kommission hat eine 15-jährige Schutzklausel für künftige Mitgliedstaaten vorgeschlagen. Bei „schweren Verstößen gegen die Werte aus Artikel 2 des EU-Vertrags und gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit“ könnten ihnen nach dem Beitritt unter anderem Stimmrechte im Rat entzogen werden. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Kommissionspapier hervor.
Artikel 2 des EU-Vertrags nennt als gemeinsame Werte die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Minderheiten. Die Regelung müsste in künftigen Beitrittsverträgen vereinbart werden und ist bislang nicht beschlossen.
Erweiterungskommissarin Marta Kos begründete den Vorstoß mit den Erfahrungen der EU mit Ungarns früherem Regierungschef Viktor Orbán. „Kein weiterer Viktor Orbán“, sagte sie im Gespräch mit dem Guardian und weiteren europäischen Zeitungen. Die EU brauche schnellere Mechanismen, falls neue Mitglieder gegen Rechtsstaatlichkeit, Demokratie oder gemeinsame Werte verstießen.
Ungarn zeigte die Grenzen der bisherigen Regeln
Unter Orbán geriet Ungarn wegen Eingriffen in die Unabhängigkeit der Justiz, Einschränkungen der Medienfreiheit und Korruptionsrisiken wiederholt mit der EU in Konflikt.
EU-Gelder wurden eingefroren, seine Stimmrechte behielt das Land jedoch. Für deren Entzug hätte zunächst einstimmig eine schwere und anhaltende Verletzung der EU-Grundwerte festgestellt werden müssen, wobei Ungarn selbst nicht mitgestimmt hätte. Die damalige polnische Regierung stellte sich hinter Budapest.
Zugleich blockierte Orbán wiederholt Entscheidungen, etwa zur Unterstützung der Ukraine oder Schritte hin zu deren EU-Mitgliedschaft. Die Kommission will nun verhindern, dass sich solche Konflikte mit neuen Mitgliedstaaten wiederholen.
Sanktionen sollen schwerer zu blockieren sein
Die geplante Schutzklausel soll demnach während der ersten 15 Jahre einer Mitgliedschaft greifen. Die Maßnahmen müssten der Schwere und den Folgen eines Verstoßes entsprechen. Ein Entzug der Stimmrechte wäre besonders schweren Fällen vorbehalten. Gerichtliche Kontrolle und regelmäßige Überprüfungen sollen sicherstellen, dass Sanktionen angepasst oder aufgehoben werden, sobald ihre Gründe entfallen.
Vorgesehen ist eine umgekehrte Mehrheitsregel: Maßnahmen würden auf Vorschlag der Kommission oder begründeten Antrag von Mitgliedstaaten als angenommen gelten, sofern der Rat sie nicht innerhalb einer festgelegten Frist mit qualifizierter Mehrheit ablehnt. Damit könnte ein einzelner verbündeter Staat die Sanktionen nicht verhindern.
Neue Klausel soll Artikel 7 ergänzen
Bislang erlaubt Artikel 7 des EU-Vertrags, einem Mitglied wegen schwerer und anhaltender Verstöße gegen EU-Werte Rechte zu entziehen. Die hohen Abstimmungshürden und fehlende Fristen erschweren jedoch ein rasches Vorgehen. Die neue Klausel soll dieses Verfahren ergänzen.
Kos wies zugleich die Vorstellung zurück, neue Mitglieder dauerhaft anders zu behandeln. Eine unbegrenzte Sonderregel würde Mitglieder erster und zweiter Klasse schaffen, sagte sie dem Guardian. Die Befristung soll verhindern, dass daraus ein dauerhafter Unterschied zwischen alten und neuen Mitgliedstaaten entsteht.
Kandidaten sollen früher Vorteile erhalten
Der Vorschlag gehört zu einem umfassenderen Paket, mit dem sich die EU auf weitere Beitritte vorbereiten will. Montenegro, Albanien, Moldau und die Ukraine gelten als besonders weit fortgeschrittene Bewerber. Für sie will die Kommission noch in diesem Monat Orientierungspläne vorlegen, sofern die Reformen weiter vorankommen.
Nach Reuters könnte Montenegro seine Beitrittsverhandlungen bis zum Jahresende abschließen. Eine Aufnahme wäre damit noch nicht garantiert. Auch die übrigen Kandidaten sind dem Bericht zufolge voraussichtlich noch mehrere Jahre von einer Mitgliedschaft entfernt.
Schon vor einem Beitritt sollen Bewerber stärker in einzelne EU-Programme und Wirtschaftsbereiche eingebunden werden. Die EU-Kommission nennt unter anderem Energie, Verkehr, Digitalisierung und Verteidigung. Die Vorteile sollen an nachgewiesene Fortschritte und gemeinsame strategische Ziele gebunden bleiben und bei Rückschritten wieder entzogen werden können.
Weniger Vetos, Sonderregeln für Landwirtschaft
Auch innerhalb der EU will die Kommission Entscheidungen erleichtern. Sie empfiehlt Mehrheitsentscheidungen bei Zwischenschritten der Beitrittsverhandlungen, etwa beim Öffnen thematisch gebündelter Verhandlungsbereiche. Für die endgültige Aufnahme eines Staates blieben Einstimmigkeit und die Ratifizierung des Beitrittsvertrags durch sämtliche Vertragsstaaten erforderlich.
Zudem sollen bestehende Möglichkeiten für Mehrheitsentscheidungen stärker genutzt werden, etwa bei Sanktionen und Maßnahmen gegen Steuerbetrug. Die Kommission will damit verhindern, dass eine größere Union häufiger durch einzelne Regierungen blockiert wird.
Sonderregeln für die Ukraine geplant
Für die Ukraine schlägt sie gezielte Sonderregelungen in der Landwirtschaft vor. Wegen der Größe, Struktur und hohen Produktivität des Sektors sollen finanzielle Unterstützung und Marktzugang für empfindliche Agrarprodukte gedrosselt werden. Zugleich soll Kiew Hilfe erhalten, um traditionelle Exportmärkte außerhalb der EU wieder zu erschließen.
Die Staats- und Regierungschefs sollen die Vorschläge beim EU-Gipfel am 15. und 16. Oktober beraten.
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