Krankenversicherung

Ab Januar 2027: Was gesetzlich Versicherte bis Jahresende bei der Krankenkasse erledigen sollten

Krankenkasse 2027: Zuzahlungen für Medikamente steigen auf bis zu 15 Euro, der Zuschuss für Zahnersatz sinkt. So nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht.

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Ab Januar 2027 zahlen gesetzlich Versicherte in der Apotheke mehr: Die Zuzahlung je Medikament steigt auf 7,50 bis 15 Euro. (Symbolbild)

Ab Januar 2027 zahlen gesetzlich Versicherte in der Apotheke mehr: Die Zuzahlung je Medikament steigt auf 7,50 bis 15 Euro. (Symbolbild)

© Imago/Juanma Cuevas

Für rund 75 Millionen gesetzlich Versicherte beginnt 2027 mit höheren Kosten. In der Apotheke steigen die Zuzahlungen um die Hälfte, beim Zahnersatz zahlt die Kasse weniger. Beim Zusatzbeitrag zeichnet sich die nächste Erhöhung ab.

Wer jetzt handelt, kann einen Teil davon abfangen. Allerdings muss die Krankenkasse seit dem Sommer niemanden mehr warnen, bevor sie teurer wird.

Zusatzbeitrag 2027: Die Zahl kommt im Herbst

Mitte Oktober tagt der sogenannte Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung. Auf Basis seiner Prognose legt das Bundesgesundheitsministerium bis Anfang November den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2027 fest.

Offiziell liegt er derzeit bei 2,9 Prozent. Die Kassen verlangen im Schnitt längst mehr, im März 2026 waren es bereits 3,13 Prozent. Für 2027 rechnen Fachleute mit 3,3 bis 3,7 Prozent, wie das Portal Covago zusammengetragen hat.

Den eigenen Satz beschließt jede Kasse selbst, meist im Dezember. Das Sparpaket der Bundesregierung soll den Kassen 2027 zwar 18,8 Milliarden Euro bringen. Dass alle damit stabil bleiben, ist trotzdem unwahrscheinlich.

Aufgabe 1: Den neuen Beitrag selbst nachschlagen

Bis Ende Juli musste jede Kasse ihre Mitglieder einen Monat vor einer Erhöhung anschreiben. Das Spargesetz hat diese Pflicht ersatzlos gestrichen, wie die Verbraucherzentrale erläutert.

Auf die Gehaltsabrechnung sollte sich niemand verlassen. Sie kommt oft erst Ende Januar und damit kurz vor Ablauf der Wechselfrist. Sicherer ist ein Blick auf die Website der eigenen Kasse oder in die Übersicht des GKV-Spitzenverbands, sobald die Sätze Ende Dezember feststehen. Rentner sehen den neuen Beitrag sogar erst zwei Monate später auf dem Konto.

Aufgabe 2: Bis 31. Januar wechseln

Erhöht die Kasse zum 1. Januar, können Mitglieder bis zum Ende des Monats wechseln, in dem der neue Beitrag erstmals gilt. Das ist der 31. Januar 2027.

Die übliche Bindung von zwölf Monaten spielt dabei keine Rolle. Bei der alten Kasse muss niemand kündigen, das erledigt die neue mit dem Mitgliedsantrag.

Wie viel der Wechsel bringt, zeigt ein Rechenbeispiel: 2026 lag die günstigste Kasse bei 2,18 Prozent Zusatzbeitrag, die teuerste bei 4,39 Prozent. Bei 3500 Euro brutto zahlen Beschäftigte die Hälfte des Zusatzbeitrags, der Unterschied macht damit rund 39 Euro im Monat aus. Aufs Jahr sind das gut 460 Euro.

Aufgabe 3: Zahnersatz noch 2026 klären

Der Festzuschuss für Kronen, Brücken und Prothesen sinkt ab Januar von 60 auf 50 Prozent. Mit Bonusheft gibt es nach fünf Jahren 60 statt 70 Prozent, nach zehn Jahren 65 statt 75 Prozent.

Wer ohnehin Zahnersatz braucht, sollte jetzt mit Praxis und Kasse klären, ob die Behandlung noch zu den alten Konditionen läuft. Ein lückenloses Bonusheft bleibt wichtig, es bringt weiterhin 10 bis 15 Prozentpunkte mehr Zuschuss.

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Aufgabe 4: Zuzahlungsbelege sammeln

Seit 2004 waren die Zuzahlungen praktisch unverändert. Ab 1. Januar 2027 gilt laut Übersicht der Techniker Krankenkasse:

Medikamente: 7,50 bis 15 Euro statt 5 bis 10 Euro Krankenhaus und Reha: 15 Euro pro Tag statt 10 Euro Physiotherapie: 10 Prozent der Kosten plus 15 Euro je Verordnung Hilfsmittel und Fahrkosten: 7,50 bis 15 Euro

Die Belastungsgrenze bleibt gleich. Mehr als 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen muss niemand zuzahlen, chronisch Kranke höchstens 1 Prozent. Weil die Grenze 2027 schneller erreicht ist, lohnt es sich ab Januar, jede Quittung aufzuheben und die Befreiung zu beantragen. Kinder unter 18 bleiben ohnehin befreit.

Aufgabe 5: Bei Homöopathie nachfragen

Freiwillige Erstattungen für homöopathische Mittel fallen zum Jahresende weg, ab 2027 zahlen Versicherte sie komplett selbst. Wer solche Rechnungen aus 2026 hat, sollte bei seiner Kasse erfragen, bis wann sie eingereicht werden müssen.

Gutverdiener und Selbstständige trifft es zusätzlich

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt von 5812,50 auf 6375 Euro im Monat, wie die Bundesregierung mitteilt. Wer darüber verdient, zahlt mehr, auch bei stabilem Kassensatz. Der Bundesrat muss noch zustimmen, das gilt als Formsache.

Selbstständige mit Krankengeldanspruch bekommen es ab 2027 erst nach einer Wartezeit von drei Monaten. Wer gerade erst freiwillig versichert wird, ist davon ausgenommen.

2028 folgt der nächste Einschnitt: Dann wird die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern ohne Kinder unter zwölf Jahren eingeschränkt.

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