Meinungsfreiheit

Berufsverbot auf Zuruf: Ein Wachmann, der Verfassungsschutz und ein Gericht, das keinen Nachteil sieht

Den erlernten Beruf nicht ausüben zu dürfen, sei kein „wesentlicher Nachteil“, befand ein Gericht in Sachsen. Für Ken Merten aus Leipzig kommt das einem Berufsverbot gleich.

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Der Journalist, Autor und Wachmann Ken Merten in Leipzig: Dessen Anwalt sieht „Berufs-, Meinungs- und Pressefreiheit nicht mehr nur auf dem Papier infrage, sondern ganz konkret“ in Frage gestellt.

Der Journalist, Autor und Wachmann Ken Merten in Leipzig: Dessen Anwalt sieht „Berufs-, Meinungs- und Pressefreiheit nicht mehr nur auf dem Papier infrage, sondern ganz konkret“ in Frage gestellt.

© Marie-Kristin Boden

Im April berichtete diese Zeitung über den Journalisten und Autor Ken Merten. Er bessert sein schmales Einkommen als freier Autor mit Schichten im Wachdienst sozialer Einrichtungen auf. Die Stadt Leipzig spricht ihm auf Zuruf des sächsischen Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) die gewerberechtliche „Zuverlässigkeit“ ab. Seither haben sich zwei Gerichte mit dem Fall befasst. Das Ergebnis ist juristisch komplex, politisch aber eindeutig: Ausgestanden ist für Merten nichts.

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