Die Diäten werden jeweils zum 1. Juli so angepasst, wie sich die Nominallöhne im Vorjahr entwickelt haben. 2020 stiegen die Löhne nur im ersten Quartal, und zwar um 2,1 Prozent.
Die Bundestagsabgeordneten hatten wegen des Corona-Wirtschaftseinbruchs bereits im vergangenen Jahr auf eine Erhöhung verzichtet. In dem im Mai verabschiedeten Diätengesetz legten sie jedoch fest, dass die Anpassung der Diäten „zum 1. Juli 2021 wieder entsprechend des dann ermittelten Nominallohnindex durchgeführt“ werden soll.
Der Politologe Hans Herbert von Arnim sagte der Bild-Zeitung: „Millionen Beschäftigte sind wegen der Corona-Krise in Kurzarbeit oder arbeitslos.“ Die Einkommen seien zum Teil drastisch gesunken. „Es ist das Mindeste, dass deshalb auch die Diäten der Bundestagsabgeordneten im nächsten Jahr gesenkt werden, wie es das Gesetz vorsieht.“
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