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Kinderkrankengeld: Kipping für unbefristete Auszahlung

„Dieser Beschluss kommt einem Aufruf zum Sozialversicherungsbetrug gleich“, sagte zudem die Chefin des Sozialverband VdK zu den Plänen der Bundesregierung.

Team News Okan Bellikli okb/AFP
2 Min
Katja Kipping.

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Bezahlt werden soll die geplante Verdoppelung der Kinderkrankentage aus Steuergeldern, wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte. Die Umsetzung des entsprechenden Bund-Länder-Beschlusses laufe, das Ministerium stimme sich über die nötige Gesetzesänderung mit den anderen Ressorts ab.

„Bis Sommer immer wieder Schließungen“

Kipping sagte, ehrlicherweise müsse davon ausgegangen werden, „dass wir bis in den Sommer immer wieder Schul- und Kitaschließungen haben werden, durch einen Lockdown, durch erkrankte Beschäftigte oder durch Quarantäne-Anordnungen“. Hinzu würden Tage kommen, an denen die Kinder tatsächlich krank würden. Eltern dürften nicht in die Situation kommen, dass sie nicht mehr bezahlt werden, weil sie sich um die Betreuung ihrer Kinder kümmern müssten.

Der Sozialverband VdK äußert scharfe Kritik an dem Vorhaben, Betreuungsproblemen von Eltern wegen Schul- und Kitaschließungen mit einer Ausweitung des Kinderkrankengeldes zu begegnen. „Anstatt eine vernünftige Lohnersatzleistung für Eltern auf den Weg zu bringen, sieht der Gesetzgeber vor, die Kinderkrankentage bei Betreuungsproblemen im Lockdown zu nutzen“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Das lehne der VdK ab.

Kritik vom Sozialverband VdK

Bentele betonte, Leistungsvoraussetzung für das Kinderkrankentagegeld sei, dass das Kind krank ist. Corona-bedingte Betreuungsprobleme seien aber keine Krankheit. „Mit diesem Beschluss werden nicht nur reihenweise Eltern unnötigerweise in Kinderarztpraxen geschickt, um Atteste zu organisieren“, kritisierte Bentele. „Dieser Beschluss kommt einem Aufruf zum Sozialversicherungsbetrug gleich“, sagte sie weiter.

Bund und Länder hatten auf ihrem Treffen am Dienstag beschlossen, die Kinderkrankentage pro Elternteil in diesem Jahr von zehn auf 20 zu erhöhen, bei Alleinerziehenden von 20 auf 40 Tage. Wenn ein Elternteil nicht arbeiten kann, weil ein krankes Kind betreut werden muss, zahlen die Krankenkassen dafür in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts.

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In dem Bund-Länder-Beschluss von Dienstag war allerdings auch klargestellt worden, dass für die Inanspruchnahme Betreuungsprobleme etwa wegen einer Schulschließung als Begründung ausreichen sollen – eine Krankschreibung wäre demnach nicht erforderlich. „Es muss eine vernünftige und unbürokratische Lohnersatzleistung her“, forderte Bentele dennoch. Sie sagte: „Eltern, die ihre Kinder im Lockdown zu Hause betreuen müssen, können nichts für die Situation und brauchen Planungssicherheit.“

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