Die Brandenburger AfD war im vergangenen Jahr vom Landesverfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft worden. Sieben Monate nach der Entscheidung hatte der Landesverband im Januar zwei Klagen gegen seine Beobachtung durch den Landesverfassungsschutz eingereicht.
Mit den Klagen vor dem Verfassungsgericht und vor dem Verwaltungsgericht Potsdam wendet sich die Partei gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Zudem soll Innenminister Michael Stübgen (CDU) nach Angaben der AfD mit einer einstweiligen Anordnung untersagt werden, über die Beobachtung der Partei zu berichten.
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