Die Berliner Bedenken würden aktuell in die Diskussionsrunden zwischen Bund und Ländern eingebracht, so der Senator. Der Regierende Bürgermeister, Michael Müller (SPD) habe vor, im Bundesrat als Chef der Ministerpräsidentenkonferenz zu dem Thema zu sprechen. „Wir brauchen jetzt Klarheit“, betonte Scheel.
Potsdamer Staatsrechtler: Ausgangsbeschränkung ist verfassungswidrig
Am Montag hatten sich die Regierungsfraktionen von Union und SPD geeinigt, bei den geplanten Ausgangsbeschränkungen nachzusteuern: Bürger sollen das Haus von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens nur in Ausnahmefällen verlassen dürfen. Bis Mitternacht wäre es aber erlaubt, alleine zu joggen oder spazieren zu gehen. Nach dem ursprünglichen Plan sollten die Ausgangsbeschränkungen schon um 21 Uhr beginnen. Regierungschef Müller hatte die Überlegungen zur Einführung von nächtlichen Ausgangssperren bereits mehrfach kritisiert.
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