Infektionsschutzgesetz

Bundestag beschließt einheitliche Corona-Notbremse

Die Notbremse sieht bei hohen Inzidenzen Ausgangssperren sowie Schul- und Geschäftsschließungen vor. Die Vorschriften können frühestens ab Samstag greifen.

Team News kmi/dpa/AFP
1 Min
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) steckt ihre Stimmkarte bei der Sitzung des Bundestags in die Wahlurne. Es wurde über das erweiterte Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Corona-Pandemie abgestimmt. 

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) steckt ihre Stimmkarte bei der Sitzung des Bundestags in die Wahlurne. Es wurde über das erweiterte Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Corona-Pandemie abgestimmt. 

© dpa/Kay Nietfeld

Die Notbremse soll bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Gegenmaßnahmen festlegen. In Kreisen oder Städten mit hohen Infektionszahlen sollen weitgehende Ausgangsbeschränkungen in der Nacht greifen. Auch ein Stopp von Präsenzunterricht und strengere Bestimmungen für Geschäfte sollen dem Eindämmen der Neuinfektionen dienen.

In der namentlichen Abstimmung votierten 342 Abgeordnete für den Gesetzentwurf der großen Koalition. Es gab 250 Nein-Stimmen und 64 Enthaltungen. Zuvor hatten die Grünen angekündigt, sich zu enthalten. Die weiteren Oppositionsparteien AfD, Linke und FDP lehnten die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes ab.

Die Vorschriften können frühestens ab Sonnabend greifen. Bevor das geschehen kann, müssen sie am Donnerstag noch den Bundesrat passieren. Zudem muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz noch unterzeichnen, und es muss noch offiziell verkündet werden.

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