Da die Bewegung keinem der bisher bekannten Phänomenbereiche wie etwa Rechtsextremismus, Linksextremismus oder Islamismus zuzuordnen sei, sei eine neue Kategorie „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ geschaffen worden, teilte das Innenministerium mit. Die neue Kategorisierung ermögliche sowohl eine Bearbeitung als Verdachtsfall als auch als erwiesen extremistische Bestrebung, teilte das Ministerium mit.
„Querdenker“ würden die Eskalation provozieren
Legitime Proteste und Demonstrationen gegen die Corona-Politik würden dabei immer wieder, in jüngerer Zeit zunehmend, instrumentalisiert und Eskalationen provoziert, begründete das Ministerium die Entscheidung. Anmelder und Organisatoren von Demonstrationen – vor allem Protagonisten der „Querdenken“-Bewegung – zeigten „zum Teil deutlich, dass ihre Agenda über die reine Mobilisierung zu Protesten gegen die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen hinausgeht“.
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Verbindungen zu „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ sowie Rechtsextremisten seien „in Kauf genommen oder gesucht, das Ignorieren behördlicher Anordnungen propagiert und letztlich das staatliche Gewaltmonopol negiert“ worden. Dies sei insgesamt geeignet, das Vertrauen in die staatlichen Institutionen und seine Repräsentanten nachhaltig zu erschüttern.
Innenminister Horst Seehofer (CSU) hatte Mitte April bereits gesagt, dass er diesen Schritt erwarte. „Wir haben diese Szene von Anfang an stark im Blick. Wir schauen uns genau an, wer da teilnimmt und wie das Verhalten ist“, erklärte er. Probleme und die Gewaltbereitschaft in dieser Szene hätten zugenommen.
Einige Landesbehörden für Verfassungsschutz beobachten die „Querdenken“-Bewegung bereits. So ist das in Baden-Württemberg der Fall. In Bayern beobachtet das Landesamt für Verfassungsschutz Teile davon.
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