Auch Brandenburger Verfassungsschutz stuft AfD als „Verdachtsfall“ ein
Der Sprecher der für den Verfassungsschutz zuständigen Berliner Senatsverwaltung für Inneres wollte eine Anfrage der Zeitung mit Verweis auf das Berliner Verfassungsschutzgesetz nicht kommentieren. Die Bekanntgabe einer Einstufung als Prüf- oder Verdachtsfall ist laut Gesetz unzulässig. Eine öffentliche Information darf erst erfolgen, wenn der Verfassungsschutz eine Vereinigung als gesichert extremistisches Beobachtungsobjekt einstuft.
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Zuvor hatten bereits die Verfassungsschutzbehörden von Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die jeweiligen Landesverbände der Partei als Verdachtsfall klassifiziert. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die Bundespartei als „Verdachtsfall“ ein. Die AfD hatte dagegen allerdings erfolgreich geklagt.
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