Ohne jede Begründung wird zudem behauptet, der Straßenname schade „dem nationalen und internationalen Ansehen Berlins“ und enthalte einen „rassistischen Kern“. Dazu ist zu sagen: Zur Zeit der Benennung wurden in der ständisch verfassten Gesellschaft einzelne Menschen- und Berufsgruppen mit Straßennamen nicht diskriminiert, sondern ehrend als Gemeinschaften hervorgehoben. Deshalb haben wir in Berlin die Schützenstraße, die Jüdenstraße, den Gendarmenmarkt, den Kadettenweg, den Hugenottenplatz, die Böhmische Straße usw. Die Mohrenstraße kreuzt die nach dem vor 320 Jahren regierenden Königspaar – Friedrich und Charlotte – benannten Straßen des heutigen Zentrums. Eine derart hervorgehobene Position im alten und heutigen Zentrum Berlins kann nicht herabsetzend gemeint gewesen sein. Im Deutschen wird das Wort Mohr seit langer Zeit nicht mehr als Bezeichnung für einen Menschen dunkler Hautfarbe verwendet; es existiert auch nicht als Schimpfwort.
Die Mohrenstraße ist Teil der Stadtgeschichte, ähnlich der Mauerstraße, dem Festungsgraben, der Invaliden- oder der Hirtenstraße. Dasselbe gilt für die zur Mohrenstraße parallel verlaufende Taubenstraße. Sie war nicht etwa dem Vogel, sondern solchen Soldaten gewidmet, die im Kriegsdienst ertaubt waren und dort Unterkunft gefunden hatten. Gilt das demnächst als behindertenfeindlich? Es gibt keinen Grund, an den historischen Namen zu rütteln. Sie sind Schriftdenkmale, die es uns Heutigen ermöglichen, die Vergangenheit unserer Stadt zu lesen und besser zu verstehen.
Was tun? Nach den Paragraphen 40 und folgende des Bezirksverwaltungsgesetzes wäre das Bezirksamt verpflichtet gewesen, die „Mitwirkung der Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern“ und diese rechtzeitig „über ihre Mitwirkungsrechte zu unterrichten“. All das haben der Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel und die zuständige Stadträtin Sabine Weißler (beide Grüne) fahrlässig oder willentlich unterlassen.
Die Idee zur Umbenennung wurde von einer kleinen, wenig informierten antikolonialistischen Gruppierung forciert. Diese nennt das Bezirksamt „zivilgesellschaftliche Akteurinnen/Akteure“. Diejenigen, die dagegen seit Jahren begründete Einwände erheben, zählt dasselbe grün-rot-rot durchherrschte Amt nicht zur Zivilgesellschaft. Dagegen sollte man sich zur Wehr setzen.
In den nächsten vier Wochen können alle Berliner und Berlinerinnen brieflich Widerspruch gegen die Umbenennung einlegen, zu richten an: Bezirksamt Mitte von Berlin, Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt usw., Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin. Lassen Sie sich den Eingang bestätigen und schreiben Sie uns Ihre Meinung.
Weitere Kolumnen von Götz Aly
Anna Haags aufwühlendes Buch zum Kriegsende
Offener Brief an Reiner Haseloff
Corona und der neue Darwinismus
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]