Außerdem können die Freibäder ab Donnerstag wieder öffnen. Und neben Sport im Freien ohne Einschränkungen und ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl ist künftig auch Kontakt-Sport mit bis zu 30 Teilnehmern in Hallen erlaubt.
Hochzeiten in Brandenburg: 70 Gäste im Freien erlaubt
Bei privaten Feiern wie Hochzeiten sind 70 Gäste im Freien und 30 Menschen in Innenräumen zulässig. Bei privaten Treffen in der Öffentlichkeit aus anderem Anlass gilt eine Obergrenze von zehn Menschen. Wenn es sich ausschließlich um Angehörige aus zwei Haushalten handelt, ist die Personenzahl nicht begrenzt.
Der Handelsverband Berlin-Brandenburg bewertet die Lockerungen als richtigen Schritt und geht davon aus, dass sich die Lage für den Einzelhandel dadurch verbessert.
Kritik an Testpflicht-Regel in der Gastronomie
Auf Kritik stößt die Regel, dass die Testpflicht in der Gastronomie nur bei Gastbetrieben entfällt, die ausschließlich draußen bewirten. Dies kritisieren die Linken im Landtag, aber auch der Brandenburger Hotel- und Gaststättenverband Dehoga. „Die Gastronomen müssen sich nun entscheiden, ob sie den Betrieb nur draußen auf der Terrasse oder nur in der Gaststätte öffnen“, sagte Geschäftsführer Olaf Lücke der Deutschen Presse-Agentur. „Weil beim Betrieb und dem Personal aber die vollen Kosten anfallen, kann dies für die Betriebe nicht rentabel sein.“
Berlin: Außengastro und Einkaufen ab Freitag ohne Test
Wo in Berlin die Corona-Testpflicht fällt – und wo nicht
Am Mittwoch lag die Sieben-Tage-Inzidenz nach Angaben des Gesundheitsministeriums landesweit bei 20,5, etwas höher als am Tag davor. Eine Woche zuvor waren es allerdings noch 34,9 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche.
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