Die jüngste Stellungnahme der Verbände habe keinen Eingang in die Entscheidung des Gerichts gefunden. Die Naturschutzverbände waren Mitte Juli mit einem Eilantrag gegen eine vorzeitige Genehmigung beim Bau der Fabrik des US-Elektroautokonzerns in Grünheide erneut gescheitert.
Tesla darf weiterbauen: Naturschützer vor Gericht gescheitert
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte eine Beschwerde der Verbände gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom Juni zurückgewiesen. Damit kann Tesla Anlagen und Aggregate in der Gießerei, der Lackiererei und im Karosseriebau testen sowie Tanks zu Spül- und Testzwecken bauen und nutzen.
Zwei Störfallgutachten belasten Bau der Tesla-Fabrik
Besonders kritisch bei dem Gerichtsbeschluss sehen die Verbände die Einschränkung der Klagemöglichkeit und die fehlende fachliche Auseinandersetzung durch das Gericht. Es lägen zwei Störfallgutachten vor, die für den Bau der Fabrik des US-Elektroautobauers derzeit keine positive Prognose abgeben, sagte Steffen Schorcht von der Grünen Liga am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Diese sei aber Voraussetzung für Genehmigungen nach dem Immissionsschutzgesetz.
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Dazu komme, dass immer noch chemische Substanzen, die in der Fabrik zur Anwendung kommen sollen, nicht bekannt seien, kritisierte Schorcht. „Mittlerweile ist ein Zustand erreicht, der einen Rückbau der Fabrik nicht mehr ermöglicht.“
Für die Autofabrik fehlt für den Bau bisher die umweltrechtliche Genehmigung über das Bundesimmissionsschutzgesetz. Tesla baut deshalb mit vorzeitigen Zulassungen. Die endgültige Entscheidung steht weiter aus. Der Zeitpunkt ist unklar.
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