Ermittlungsverfahren

Flutkatastrophe im Ahrtal: Hat der Landrat eine Dienstvorschrift missachtet?

Nach der verheerenden Flut im Ahrtal ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Es geht dabei auch um den Alarm.

Team News dpa/str
3 Min
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Landrat des von der Flutkatastrophe besonders betroffenen Landkreises Ahrweiler eingeleitet. 

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Landrat des von der Flutkatastrophe besonders betroffenen Landkreises Ahrweiler eingeleitet. 

© dpa/Thomas Frey

„Beide Gesichtspunkte sind Gegenstand der Prüfung im Rahmen des Ermittlungsverfahrens“, erläuterte der Sprecher. Landrat Pföhler appellierte am Dienstag in einer Mitteilung, die Ereignisse während der Flut besonnen zu beurteilen.

Einsatzleitung wurde schon vor Jahren an eine dritte Person übergeben

Der Landrat hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft zuvor mitgeteilt, er habe die Einsatzleitung für den von der Unwetterkatastrophe stark getroffenen Kreis Ahrweiler schon vor Jahren an eine dritte Person übergeben. Diese habe am 14. Juli um 23.09 Uhr den Katastrophenalarm ausgelöst.

Die Rhein-Zeitung stellte indes infrage, ob Pföhler die Verantwortung am Flutabend delegieren durfte. Sie verwies auf eine Dienstvorschrift, der zufolge „bei weiträumigen und länger andauernden Großschadenereignissen oder in Katastrophenfällen die unmittelbare Leitung durch die politisch-gesamtverantwortliche Instanz nötig“ sei. Als Instanz werde der jeweilige Landrat genannt.

Verfahren gegen den Landrat und ein weiteres Mitglied des Krisenstabs

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte am 6. August mitgeteilt, dass sie ein Ermittlungsverfahren eröffnet habe. Bei den Untersuchungen gegen Pföhler und ein weiteres, nicht näher genanntes Mitglied des Krisenstabs geht es um den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen am Abend des Hochwassers vom 14. Juli. Im Kern wird auch geprüft, ob mit früheren Warnungen oder Evakuierungen Menschenleben hätten gerettet werden können.

Pföhler appelliert: Ereignisse sollen „besonnen“ beurteilt werden

Pföhler teilte am Dienstag mit, es sei wichtig, die Ereignisse vom 14. auf den 15. Juli „besonnen und auf objektiver Grundlage“ zu beurteilen. Alle am Einsatz Beteiligten hätten nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. „Alle Einsatzkräfte haben professionelle Arbeit geleistet, wofür ich mich ausdrücklich bedanke“, unterstrich Pföhler. Den Angehörigen der Opfer und allen Betroffenen spreche er sein tief empfundenes Mitgefühl aus.

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Extremer Starkregen hatte Mitte Juli an der Ahr eine Flutwelle ausgelöst und weite Teile des engen Tals zerstört. Rund 42.000 Menschen sind von den Folgen betroffen. Die Zahl der Todesopfer liegt in Rheinland-Pfalz bei 142, davon starben 141 im Ahrtal. Nach Polizeiangaben könnten einige Menschen aber schon unmittelbar vor der Flut aus anderen Gründen gestorben sein, zum Beispiel im Krankenhaus.

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