Wahl-Chaos

In Berlin wurde auch nach 18 Uhr gewählt – ist die Wahl trotzdem gültig?

Viele Berliner wählten nach Bekanntgabe erster Prognosen. Wurde die Wahl so beeinflusst? Ist die Wahl gültig? Das sagt Staatsrechtler Christian Pestalozza dazu.

Jens Blankennagel
Jens Blankennagel
2 Min
Lange Schlange vor einem Wahllokal in im Stadtteil Prenzlauer Berg.

Lange Schlange vor einem Wahllokal in im Stadtteil Prenzlauer Berg.

© dpa/Hauke-Christian Dittrich

Wahlbeeinflussende Wirkung?

Allerdings ergibt sich daraus durchaus die Möglichkeit einer Wahlbeeinflussung – durch die ab 18 Uhr in allen Medien bekannt gegebenen Wahlprognosen. Es stellt sich also die Frage, ob die Leute in der Schlange ihre Wahlentscheidung durch die Bekanntgabe der Prognosen geändert haben. Das könnte rein theoretisch auch wahlbeeinflussende Wirkung und damit rechtliche Konsequenzen haben.

Dazu sagt der Berliner Staatsrechtler Christian Pestalozza der Berliner Zeitung: „Es könnte sein, dass jemand diesen Fakt als Anlass für eine Wahlprüfungsbeschwerde nimmt.“ Doch es sei fraglich, ob die Sache erfolgreich sein könnte. Denn dass punktuell länger gewählt werden durfte, wäre rechtlich nur dann von Belang, wenn sich dadurch auch etwas in der Sitzverteilung des Bundestags ändern würde.

Pestalozza sieht da gleich mehrere Schwierigkeiten, dies nachzuweisen. Erstens müssten die Leute alle über ihre Handys von den Prognosen erfahren haben oder von anderen Leuten in den Schlangen. „Und selbst wenn das der Fall sein sollte, müsste dann nachgewiesen werden, dass diese Prognosen auch tatsächlich dazu geführt haben, dass einige Leute ihre Wahlabsicht geändert haben.“ Denn allein die Möglichkeit einer Beeinflussung bedeute nicht, dass die Beeinflussung auch stattgefunden hat.

Er hält dies auch gar nicht für so wahrscheinlich, weil sich die Leute nur recht selten wirklich erst in der Wahlkabine festlegen, wen sie wählen. Außerdem müssten dann auch so viel Leute ihre Meinung wegen der Prognosen geändert haben, dass so viele Stimmen zusammenkommen, dass es tatsächlich eine Änderung in der Sitzverteilung im Bundestag gibt. „Auf den ersten Blick will ich nicht ausschließen, dass die Sache jemand als Grund für eine Wahlanfechtung nimmt, aber es wird schwierig, da etwas ganz klar nachzuweisen“, sagte der Staatsrechtler.

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