Weiter hieß es: „Dabei haben die beteiligten Ressorts übereinstimmend festgestellt, dass diese Auflage weder rechtlich möglich noch praktikabel ist.“ Für 3G in Zügen fehle die Rechtsgrundlage. Außerdem würde der Kontrollaufwand den Nutzen nicht rechtfertigen.
Die Regierung hatte im August mitgeteilt, 3G-Vorgaben für Fernzüge und Inlandsflüge zu prüfen, die bereits für bestimmte Innenräume gelten. Regierungssprecher Steffen Seibert hatte gesagt, Kanzlerin Angela Merkel (CDU) halte 3G in Fernzügen für eine „mögliche und sinnvolle Maßnahme“.
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