Corona-Politik

Ärzte dürfen 3G-Regel in Praxen nicht anwenden

Ärzte sind verpflichtet, Patienten zu behandeln – egal ob sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das machte das Gesundheitsministerium nun deutlich.

Marie-Luise Grauel Team News AFP/mlg
2 Min
Patienten haben häufig ein vertrautes Verhältnis zu ihren Hausärzten. Sie sollen sich künftig weiterhin behandeln lassen können, unabhängig von der 3G-Regel (Symbolbild).

Patienten haben häufig ein vertrautes Verhältnis zu ihren Hausärzten. Sie sollen sich künftig weiterhin behandeln lassen können, unabhängig von der 3G-Regel (Symbolbild).

© dpa/Monique Wuestenhagen

Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium hatte laut der Zeitung zuvor mitgeteilt, dass im ambulanten Sektor bereits Beschwerden über „Praxen im 3G- bzw. 2G-Betrieb“ eingereicht worden seien.

3G steht für „geimpft, genesen oder getestet“. Die Regel bedeutet, dass für den Zutritt zu einem Ort eine vollständige Impfung gegen das Coronavirus, eine Genesung von Covid-19 oder ein negativer Test vorzuweisen ist. Bei der 2G-Regel werden nur Geimpfte und Genesene zugelassen.

Zur Sicherheit: Für Arztpraxen gibt es Alternativen zu 2G und 3G

Zu dem Zutritt zu Arztpraxen merkte die Kassenärztliche Bundesvereinigung an, dass es für deren sicheren Betrieb auch Alternativen zur 3G- oder 2G-Regel gebe: „Die Praxen dürfen organisatorisch regeln, dass ungeimpfte und ungetestete Patienten beispielsweise während speziell eingerichteter Sprechzeiten behandelt werden“, sagte ein Sprecher der Zeitung.

Der Wunsch nach dem Schutz anderer Patienten, des Praxispersonals sowie der Ärzte selbst sei zwar verständlich und nachvollziehbar: „Ärzte können aber eine Behandlung nicht von der Einhaltung der 3G-Regel abhängig machen“, betonte der Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

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