Für die Monate Oktober bis Dezember 2021 erhalten Vollzeitbeschäftigte eine Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro. Für Teilzeitbeschäftigte gilt das anteilig, heißt es in einer Pressemitteilung des Arbeitgeberverbands KAV.
Darüber hinaus wird der Lohn ab dem 1. Januar 2022 für Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 9 um 2,1 Prozent angehoben. Beschäftigte der Entgeltgruppen 10 bis 15 erhalten eine weitere Einmalzahlung.
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BVG: Weihnachtsgeld steigt in drei Schritten um je 100 Euro
Ab dem 1. Januar 2023 erhöhen sich die Tarife der Angestellten der Entgeltgruppen 1 bis 9 um weitere 1,2 Prozent. Das Entgelt der Beschäftigten der Entgeltgruppen 10 bis 15 steigt dann um 1,9 Prozent. Das Entgelt aller Mitarbeiter erhöht sich ab dem 1. Januar 2024 um weitere 1,2 Prozent.
Dazu soll die Arbeitszeit der BVG-Angstellten ab 2023 schrittweise reduziert werden. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit des Tarifvertrags von derzeit 39 Stunden wird stufenweise jeweils um eine halbe Stunde abgesenkt. Ab 1. Juli 2024 beträgt die Arbeitszeit dann nur noch 37,5 Stunden. Mitarbeiter müssen aber nicht zwingend von der Absenkung Gebrauch machen, heißt es.
Die Weihnachtszuwendung steigt in den Jahren 2022, 2023 und 2024 um jeweils 100 Euro auf dann insgesamt maximal 1.900 Euro.
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