Wesentliche weitere Fragen zur 3G-Regel am Arbeitsplatz seien ebenfalls noch in der Klärung, wie die gesundheitspolitischen Sprecherinnen der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP deutlich machten. Dies betreffe beispielsweise die Frage, ob Beschäftigte, die einen Test verweigern, freigestellt werden sollen oder andere Folgen befürchten müssen.
3G am Arbeitsplatz birgt rechtliche Risiken
Ampel-Parteien wollen strengere Corona-Regeln fürs Büro
3G-Plan: Arbeitsministerium soll Formulierungshilfe leisten
Die Fraktionen der möglichen Ampelpartner hätten das Bundesarbeitsministerium bereits um eine Prüfung gebeten, „wie wir die Einhaltung dieser Regelung wirkungsvoll gestalten können“, teilte Maria Klein-Schmeink von den Grünen mit. Die SPD-Politikerin Sabine Dittmar sagte, sie gehe sehr davon aus, dass die erwartete Formulierungshilfe des Ministeriums tägliches Testen beinhaltet. Wie bisher bereits in der Corona-Arbeitsschutzverordnung geregelt, solle der Anspruch auf zwei kostenlose Tests durch den Arbeitgeber bestehen bleiben. Noch offen sei, ob 3G am Arbeitsplatz per Verordnung oder Gesetz regelt werden soll.
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Ampel erwägt auch Testpflicht für geimpfte Pflegemitarbeiter
Anders als für Beschäftigte generell werde für jene in der Altenpflege und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung eine Pflicht zu Tests zwei Mal wöchentlich erwogen, auch wenn sie geimpft seien, sagte Dittmar. Infrage kommen laut Dittmar dafür PCR-Pooltests, bei denen die Abstrichproben gesammelt und gemeinsam ausgewertet werden. Eine auch nur vorübergehende Impfpflicht für Pflegekräfte, wie sie unter anderem die Diakonie gefordert hatte, soll es nicht geben. Die FDP-Politikerin Christine Aschenberg-Dugnus sagte: „Ich persönlich halte eine Impfpflicht nicht für notwendig.“ Dittmar wies darauf hin, dass es für eine solche Maßnahme eine parlamentarische Mehrheit brauchen würde.
Die neuen Corona-Regelungen sollen noch in den Entwurf der drei Ampel-Parteien des Gesetzes für die Zeit nach Auslaufen der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ eingearbeitet werden. Das Gesetz, das am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten werden soll, sieht insbesondere das Fortbestehen der Maskenpflicht sowie Abstandsgebote vor – insbesondere in geschlossenen Räumen.
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