Da es in womöglich 200 Wahllokalen am 26. September zu zahlreichen Pannen gekommen sei, könnte dies durchaus einen gravierenden Einfluss auf die Wahl gehabt haben, so Waldhoff. Er rechne fest damit, dass zumindest in jenen Wahlbezirken neu gewählt werden müsse, in denen es zu besonders vielen Unregelmäßigkeiten gekommen sei. Waldhoff war selbst als Wahlleiter im Einsatz.
Landeswahlleiterin kündigt Einspruch an – gibt es in Berlin jetzt Nachwahlen?
Gegen die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus legte nun auch Innensenator Andreas Geisel (SPD) Einspruch ein. Geisel hatte bereits im Oktober angekündigt, dass er einen solchen Schritt wegen diverser Pannen am Wahltag, darunter fehlenden oder falschen Stimmzetteln und der zeitweisen Schließung von Wahllokalen, nicht ausschließe. Auch die Landeswahlleitung hatte einen Einspruch angekündigt.
In zwei von 78 Wahlkreisen habe es Rechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten, hieß es. Möglich ist in den beiden betroffenen Wahlkreisen in Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf nun eine Wiederholung der Wahl. Darüber muss der Verfassungsgerichtshof nach Prüfung der Vorgänge entscheiden.
Wahlen in Berlin: Bezirk veröffentlicht Schätzungen statt Ergebnisse
Bundeswahlleiter legt Einspruch gegen Bundestagswahl in Berlin ein
Darüber hinaus legte Bundeswahlleiter Georg Thiel Einspruch gegen die Bundestagswahl in Berlin ein. Sein Einspruch bezieht sich auf insgesamt sechs Wahlkreise in Mitte, Pankow, Reinickendorf, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg. Jurist Waldhoff rechnet hier jedoch nicht mit einer Wiederholung, da die Berliner Pannen „auf das Bundesgebiet übertragen keine gravierenden Auswirkungen auf das Gesamtergebnis hatten“.
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