Einige Strom- und Gasanbieter hatten zuletzt mitgeteilt, dass sie trotz laufender Vertragsverhältnisse die Belieferung einstellen werden. Um die Weiterbelieferung etwa mit Gas müssten Verbraucher sich nicht kümmern, heißt es bei Verbraucherschützern. Man falle automatisch in die „Ersatzversorgung“. Dabei zahlten Kunden den örtlichen Grundversorgungstarif, so Schneidewindt. „Sollten Sie nicht erneut wechseln, gehen Sie drei Monate später automatisch in den Grundversorgungstarif über“, erklärte das Vergleichsportal Check24.
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Preisexplosion: Die Gasag verteuert Gas so stark wie seit Jahren nicht
gas.de liefert seit 2. Dezember nicht mehr an seine Kunden
Das im rheinischen Kaarst ansässige Unternehmen gas.de Versorgungsgesellschaft hatte nach eigenen Angaben seine Gaslieferungen mit Ablauf des 2. Dezembers eingestellt. Als Grund gab die Firma eine „nie dagewesene Preisexplosion an den europäischen Energiehandelsplätzen“ an. Zuletzt habe sich der Gaspreis für Lieferungen in der kommenden Winterzeit in der Spitze um mehr als 400 Prozent im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Dies sei nicht vorauszusehen gewesen. Auf Anfrage erklärte das Unternehmen, nicht insolvent zu sein. Über die Anzahl der betroffenen Gaskunden machte es keine Angaben.
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Unternehmen: Verträge werden „sachgerecht“ abgewickelt
Das Unternehmen kündigte unter der Überschrift „Beendigung von Erdgaslieferverträgen“ eine „sachgerechte“ Abwicklung der Kundenbeziehungen an. „So werden wir im Rahmen der Endabrechnung Ihnen zustehende Guthaben sowie auch (zeitanteilig) Neukundenboni an Sie auszahlen“, hieß es auf einer Internetseite der beiden Marken. Dies solle innerhalb von sechs Wochen nach Liefereinstellung geschehen. Stromkunden von Grünwelt Energie sind laut dem Vergleichsportal Verivox nicht betroffen.
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Experte Schneidewindt: Schadenersatzanspruch möglich
Schneidewindt hält wegen der vorzeitigen Beendigung auch einen Schadenersatzanspruch für möglich, wenn die Verbraucher im Ersatzversorgungstarif jetzt einen höheren Preis als vorher zahlen müssten. Dies sei vor allem für diejenigen relevant, deren Verträge noch eine lange Laufzeit hätten, sagte der Experte. Verbraucher sollten sich in diesem Fall an das Unternehmen wenden und erklären, dass sie die Ankündigung für nicht zulässig halten.
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