Berlin - Das Würmermuster bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) hält die Juristen weiterhin auf Trab. Der Rechtsstreit darüber, ob und unter welchen Umständen das Landesunternehmen das Design namens Urban Jungle weiter verwenden darf, geht weiter. Nachdem die BVG vor dem Landgericht Hamburg eine Niederlage kassiert hat, legte sie vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Berufung ein. Auch der Designer Herbert Lindinger hat das Urteil des Erstinstanz mit diesem Rechtsmittel vor dem Obergericht angefochten. Damit steht fest: Der schon seit Jahren währende Konflikt um das chaotisch wirkende Muster aus roten, blauen und schwarzen Flecken, das Sitzbezüge und zahlreiche Souvenirartikel der BVG prägt, ist noch lange nicht zu Ende.
„Die BVG teilt mit, dass sie gegen das Urteil Berufung eingelegt hat“, berichtete der neue Betriebe-Staatssekretär Tino Schopf (SPD) in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des AfD-Abgeordneten Gunnar Lindemann, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. Die Berliner Morgenpost hatte zuerst darüber berichtet. „Die BVG geht davon aus, dass auch der Kläger - wie angekündigt - Berufung eingelegt hat“, so der SPD-Politiker weiter. Lindingers Berliner Rechtsanwalt Christian Donle von der Kanzlei Preu, Bohlig & Partner hatte bereits im Dezember gegenüber der Berliner Zeitung angekündigt, dass er in die nächste Instanz gehen möchte.
BVG muss Badehosen und Brustbeutel herausgeben
Die Berufung des Klägers wendet sich gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg, wonach die BVG das Muster zumindest von Sitzbezügen in U-Bahnen und Bussen nicht entfernen müsse. Dort dürfe Urban Jungle bleiben, so die Richter der 10. Zivilkammer in ihrem 37-seitigen Urteil (Altenzeichen 310 O 44/19). „Auf einen Schlag müssten in allen betroffenen Fahrzeugen die Sitze entfernt werden“, hieß es in der Entscheidung. So lange wären die Bahnen und Busse nicht für die Fahrgäste nutzbar – was den Berliner Nahverkehr „ganz erheblich“ beeinträchtigen würde. Diese Entscheidung sei unverhältnismäßig, wendet Rechtsanwalt Donle ein.
Gericht entscheidet: BVG darf Würmermuster nicht mehr nutzen
In anderen Punkten hatte der mittlerweile 88 Jahre Designer Herbert Lindinger Erfolge errungen. So entschied das Hamburger Landgericht, dass das Verkehrsunternehmen Merchandising-Artikel wie Badehosen und Brustbeutel, Druckererzeugnisse und die meisten anderen Dinge, auf denen das Großstadtdschungel-Muster prangt, herausgeben muss – „zum Zwecke der Vernichtung“. Außerdem gestanden die Richter dem Designer einen Anspruch auf Schadenersatz zu. Damit der Betrag errechnet werden kann, muss die BVG unter anderem mitteilen, wie viel Geld es mit dem Wimmelmuster verdient hat.
Weiß jemand, wo der Vertrag liegt?
Lindinger sei Schöpfer der Muster, um die es in dem Verfahren geht. Als „Werke der angewandten Kunst“ seien sie urheberrechtlich geschützt, Lindinger sei „originärer Inhaber der Urheberrechte“. Die BVG habe widerrechtlich gehandelt, weil sie sich nicht die Nutzungsrechte besorgt habe, stellte das Gericht fest.
Aus für den Großstadtdschungel: BVG mustert Wimmelwürmer aus
Der Berliner Kurier berichtet nun, dass die BVG in einer internen App ihre Beschäftigten dazu aufgerufen hat, nach dem verschollenen Vertrag zum Bau der S-Bahn-Züge der Baureihe 480 zu fahnden. In deren Prototypen, die 1986 im Westen von Berlin den Betrieb aufnahmen, waren die Sitzmuster von Herbert Lindinger entworfen worden. Für die Serienzüge, die ab 1989 auf die Schienen gelangten, hatte der Designer ein „amorph-unruhiges“ Muster vorgesehen, in dem Schmierereien untergehen sollten. Damals war die BVG für den S-Bahn-Betrieb im Westen der Stadt zuständig.
Die BVG meint nun, dass die Wimmelwürmer für die neuen S-Bahn-Züge damals auch für alle ihre Fahrzeuge genutzt werden sollten, heißt es im Berliner Kurier. Das konnte sie aber wegen des verschollenen Vertrags nicht beweisen und unterlag dem Designer. Deshalb die Frage: Weiß jemand, wo der Vertrag liegt?
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