Die Ortstafel fliegt vorbei, der Tacho zeigt 210 km/h. Erlaubt sind 50. Wenig später steht die Nadel bei 247 km/h, auf einer Strecke mit Tempo 70.
Ein 20-Jähriger aus Niederösterreich hat diese Fahrt in seinem Mercedes gefilmt, das Video landete auf TikTok. Dort sah es jemand, der die Polizei verständigte. Jetzt drohen dem Fahrer der Führerscheinentzug, eine Geldstrafe von bis zu 7500 Euro und womöglich der Verlust des Autos.
Raserei auf der B18 durch Wiesenfeld
Die Fahrt führte über die Bundesstraße 18 durch Wiesenfeld, einen Ortsteil von St. Veit an der Gölsen im Bezirk Lilienfeld. Das geht aus einer Pressemitteilung der Polizei hervor, über die der ORF Niederösterreich berichtet.
Gefilmt wurde aus dem Inneren des Wagens, einem Mercedes-AMG C43 mit rund 400 PS. Laut der Nachrichtenagentur APA fuhr der Wagen nach einem Spurwechsel zudem verbotenerweise links an einer Verkehrsinsel vorbei. Die Aufnahme entstand gegen Mitternacht, an welchem Tag, ist unklar.
Anonymer Hinweis bringt Polizei auf die Spur
Ins Rollen kam der Fall am Dienstag, 20. Oktober. Die Polizeiinspektion Hainfeld erhielt eine anonyme Anzeige mit dem Hinweis auf das Video, wie die österreichische Zeitung oe24 berichtet.
Die Beamten forschten den Fahrer aus, einen 20-Jährigen aus dem Bezirk. Bei der Befragung gab er die Tempoüberschreitungen nach Angaben der Polizei zu. Er wird bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt.
Die Ermittler prüfen nach dem Bericht des Senders außerdem, ob eine zweite Person im Auto gefilmt hat und ob dabei andere Menschen gefährdet wurden.
Wie schnell war er wirklich?
Exakt lässt sich das nicht sagen. Die Werte stammen vom Tacho im Video, eine Radarmessung gibt es nicht. Tachometer dürfen nie weniger als die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen, meist liegen sie ein paar Prozent darüber.
An der Bewertung ändert das wenig. Auch mit großzügigem Abschlag bleibt eine Fahrt mit weit über 200 km/h durch bewohntes Gebiet.
Bußgeld in Österreich: bis zu 7500 Euro
Einen festen Bußgeldkatalog wie in Deutschland gibt es in Österreich nicht. Das Gesetz setzt Strafrahmen, die Summe legt die Behörde im Einzelfall fest. Wer im Ort mehr als 60 km/h oder außerorts mehr als 70 km/h zu schnell fährt, riskiert laut ADAC bis zu 7500 Euro und den Führerschein.
Welche Strafe den 20-Jährigen konkret trifft, steht noch nicht fest.
Droht die Beschlagnahme des Mercedes?
Seit März 2024 darf Österreich extremen Rasern das Auto wegnehmen. Bei mehr als 80 km/h zu schnell im Ort oder mehr als 90 km/h außerorts kann das Fahrzeug schon beim ersten Verstoß für verfallen erklärt und versteigert werden.
Mit 160 km/h über dem Limit im Ort und 177 km/h im 70er-Abschnitt liegt der 20-Jährige weit jenseits beider Schwellen. oe24 hält eine Beschlagnahme für so gut wie sicher. Bestätigt hat das die Polizei nicht, entscheiden muss die Behörde.
Der entscheidende Punkt ist ein anderer: Bislang darf der Staat nur Autos dauerhaft einziehen, die dem Raser allein gehören. Ob der Mercedes auf den 20-Jährigen läuft, ist nicht bekannt.
Ab Oktober 2027 auch Leasing- und Firmenwagen betroffen
Diese Lücke schließt sich bald. Ab 1. Oktober 2027 können auch Leasing-, Miet- und Firmenwagen oder das Auto der Eltern eingezogen werden, berichtet Auto Motor und Sport. Ausgenommen bleiben gestohlene Fahrzeuge.
Wie nötig das ist, zeigt eine Zahl des Innenministeriums: Bis Ende 2025 stellte die Polizei 438 Raser-Autos vorläufig sicher. Die meisten musste sie nach Ablauf der Frist zurückgeben, weil die Eigentumsregel eine Einziehung verhinderte.
Was deutschen Autofahrern in Österreich droht
Die Regeln gelten für alle, die in Österreich fahren, auch mit deutschem Kennzeichen. Der ADAC hält es für möglich, dass auch in Deutschland zugelassene Autos eingezogen werden. Geprüft wurde das vor Gericht bislang nicht.
In Deutschland wäre eine solche Fahrt übrigens kein Fall fürs Bußgeld. Wer allein rast, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, begeht nach Paragraf 315d Strafgesetzbuch ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen. Darauf stehen bis zu zwei Jahre Haft, das Auto kann eingezogen werden.
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