Immobilienmarkt Berlin

Berliner Runde: Experten beraten, ob Enteignung von Wohnungen möglich ist

Nach dem Volksentscheid setzt der Senat ein Fachgremium ein, das Fragen einer Vergesellschaftung erörtern soll.

Ulrich Paul
Ulrich Paul
4 Min
Unternehmenszentrale der Deutsche Wohnen in Berlin

Unternehmenszentrale der Deutsche Wohnen in Berlin

© dpa/Christoph Söder

Sechs Monate nach dem Volksentscheid zur Vergesellschaftung von Wohnungen großer Unternehmen hat der Berliner Senat am Dienstag die Einsetzung einer Expertenkommission beschlossen, die sich mit Fragen zur Umsetzung des Bürgervotums befassen soll. Geplant ist, dass die Kommission innerhalb eines Jahres eine Empfehlung erarbeitet, auf deren Grundlage der Senat über das weitere Vorgehen entscheidet.

Am 26. September 2021 hatte sich eine Mehrheit von 57,6 Prozent der Berliner bei einem Volksentscheid dafür ausgesprochen, die Bestände großer Immobilienunternehmen zu vergesellschaften. Der Volksentscheid war von der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ angestrengt worden. Der Senat wird im Beschlusstext des Volksentscheids „aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten“, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes erforderlich sind. Rechtlich bindend ist das Votum zwar nicht, aber es drückt einen starken politischen Willen aus.

Der nun eingesetzten Expertenkommission sollen bis zu 13 Personen angehören. SPD, Grüne, Linke und die Enteignungsinitiative dürfen dabei jeweils drei Experten entsenden. Dazu kommt die Vorsitzende, die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD). Die Koalitionsfraktionen entsenden die Jura-Professoren Wolfgang Durner (Universität Bonn), Christian Waldhoff (Humboldt-Universität), Michael Eichberger (Bundesverfassungsrichter a. D.), Christoph Möllers (Humboldt-Universität), Florian Rödl (Freie Universität), Isabel Feichtner (Julius-Maximilians-Universität Würzburg), Ann-Kathrin Kaufhold (Ludwig-Maximilians-Universität München) sowie Professor Thorsten Beckers vom Lehrstuhl für Infrastrukturwirtschaft und -management der Bauhaus-Universität Weimar und Aysel Osmanoglu, Vorstandsmitglied der GLS-Bank.

Beteiligung der Initiative ist noch offen

Ob sich die Enteignungsinitiative an der Kommission beteiligt und, wenn ja, welche Fachleute sie entsendet, ist unklar. „Fast 100 Tage“ nach der Senatsbildung habe Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) die Initiative „komplett im Dunkeln gelassen und musste zum Arbeiten getragen werden“, erklärte der Sprecher der Initiative Kalle Kunkel. Jetzt wolle Geisel „auf den letzten Drücker eine Kommission einsetzen, deren Arbeitsweise und Auftrag“ erst am Dienstag vollständig bekannt gemacht worden sei. Ob die Initiative Experten in diese Kommission entsende oder nicht, werde die Initiative erst noch „besprechen müssen“, so Kunkel.

Im Artikel 15 des Grundgesetzes, auf den sich die Enteignungsinitiative mit ihren Vorschlägen stützt, ist formuliert, dass „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden können – gegen eine Entschädigung der Eigentümer. Das Problem: Seit Gründung der Bundesrepublik ist von dem sogenannten Sozialisierungsartikel noch kein Gebrauch gemacht worden. Es gibt also keine Rechtsprechung zu einer Vergesellschaftung und keine Erfahrungen zur Höhe einer notwendigen Entschädigung.

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Aufgabe der Expertenkommission ist, zunächst die Verfassungskonformität einer Vergesellschaftung zu untersuchen. Hierbei soll sie auch einen von der Enteignungsinitiative vorgelegten Gesetzesvorschlag „berücksichtigen“, wie es aus Senatskreisen heißt. Anschließend sollen auch wohnungswirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche und finanzpolitische Aspekte berücksichtigt und entsprechende Empfehlungen erarbeitet werden.

Kommission soll Arbeit öffentlich gestalten

Die Kommission soll ihre Arbeit „im Grundsatz öffentlich“ gestalten – „damit die Prozesse transparent sind und die Ergebnisse hohe öffentliche Akzeptanz finden können“, wie es weiter heißt. Von der Landesregierung werden die Experten gebeten, „eine gemeinsame Position zu entwickeln“. Minderheitenvoten und Sondervoten sollen aber „selbstverständlich möglich“ sein.

Die Linke zeigt sich mit dem Senatsbeschluss zufrieden. „Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wird damit eine von einer Landesregierung beauftragte Kommission darüber beraten, wie der Artikel 15 des Grundgesetzes legislativ und administrativ angewendet werden kann“, erklärten Landeschefin Katina Schubert und die Fraktionsvorsitzenden Anne Helm und Carsten Schatz. Die Grünen-Abgeordnete Katrin Schmidberger sagte: Die Expertenkommission müsse „der großen stadtweiten Zustimmung zum Volksentscheid“ zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen gerecht werden. „Zentral für uns Grüne ist die angemessene Beteiligung der Initiative durch eine Viertel-Parität“, so Schmidberger.

Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins Reiner Wild bezeichnete die Einsetzung der Kommission als „wichtigen Schritt, um rechtssichere Wege zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen zu beschreiben und dem Senat Entscheidungshilfen an die Hand zu geben“. Für die Beurteilung wohnungswirtschaftlicher, gesellschaftsrechtlicher und finanzpolitischer Belange hätte sich der Mieterverein „jedoch weitere Experten“ gewünscht.

Wohnungsverband hält Neubau für Lösung des Problems

Die Chefin des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) Maren Kern erklärte, viele Berliner hätten für die Enteignungs-Initiative gestimmt, weil sie die Wohnraumversorgung insbesondere für einkommensschwache Haushalte verbessert sehen wollen. „Dieses Ziel ist richtig und wichtig“, so Kern. „Statt mit einer nach unserer Überzeugung verfassungsrechtlich nicht zulässigen und finanziell nicht stemmbaren Enteignung wäre es hierzu aber viel sinnvoller, alles für eine Trendwende hin zu mehr Neubau in Berlin zu unternehmen.“ Dabei sei es nicht egal, was gebaut werde. „Was Berlin braucht, sind vor allem günstige Mietwohnungen“, so Kern. „Um das zu erreichen, ist das derzeit verhandelte ‚Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen‘ der richtige Rahmen.“

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