Frankreichs Rechtspopulistin Marine Le Pen darf wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder in ihrer Zeit als EU-Abgeordnete künftig nicht bei Wahlen antreten. Diese Strafe trete umgehend in Kraft, urteilte die Richterin am Montag in Paris. Das bedeutet, dass Le Pen bei der Präsidentschaftswahl 2027 nicht antreten darf. Zudem wurde die Politikerin zu zwei Jahren Haft mit Fußfessel verurteilt worden. Zwei weitere Jahre Haft setzte das Strafgericht in Paris zur Bewährung aus. Außerdem wurde eine Geldstrafe von 100.000 Euro verhängt.
Acht weitere EU-Abgeordnete ihrer Partei Rassemblement National (RN) wurden ebenfalls schuldig gesprochen. Noch bevor die Vorsitzende Richterin das komplette Urteil und die vollständige Strafe gegen Le Pen verkündete, verließ die Politikerin den Gerichtssaal.
Der RN-Vorsitzende Jordan Bardella hat den Schuldspruch seiner Parteikollegin als Todesstoß für Frankreichs Demokratie bezeichnet. „Es ist nicht nur Marine Le Pen, die heute ungerechterweise verurteilt wurde: Das ist die Hinrichtung der französischen Demokratie“, schrieb er auf der Plattform X. Ähnlich argumentierte ihr Anwalt Rodolphe Bosselut, der ankündigte, „wir werden Berufung einlegen“.
Worum ging es um Veruntreuungsprozess gegen Le Pen?
Zentraler Vorwurf war, dass Le Pens Partei Geld für parlamentarische Assistenten vom Europäischen Parlament bekommen hat, die aber teilweise oder ganz für die Partei gearbeitet hätten. Insgesamt soll es um knapp sieben Millionen Euro gehen.
Nach Überzeugung der Richter machte sich die heutige RN-Fraktionschefin schuldig, indem sie in ihrer Zeit als EU-Abgeordnete vier EU-Parlamentsassistenten widerrechtlich für Aufgaben einsetzte, die nicht ihrer Funktion entsprachen, unter anderem als Personenschützer und persönliche Assistenten.
Die Angeklagten hätten „fiktive Verträge“ unterzeichnet, sagte die Vorsitzende Richterin Bénédicte de Perthuis. Sämtliche Parlamentsassistenten „arbeiteten tatsächlich für die Partei“, sagte sie. „Damit das klar ist: Niemand wird hier verurteilt, weil er Politik gemacht hat, darum geht es nicht“, betonte die Richterin.
Was sagt Le Pen zu den Vorwürfen?
Die Forderung der Staatsanwaltschaft vom November nach einem sofort geltenden Verbot für Le Pen, bei Wahlen anzutreten, hatte eine Schockwelle im RN ausgelöst. Le Pen wirft der Staatsanwaltschaft vor, ihr aus politischen Gründen den Prozess machen, um ihre Präsidentschaftskandidatur zu verhindern. Eine solche Strafe wäre „höchst undemokratisch“, sagte sie in einem am Vortag veröffentlichten Interview mit der Zeitung Journal du Dimanche. „Ich denke nicht, dass die Richter so weit gehen“, fügte sie hinzu.
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Wer könnte 2027 Le Pens Nachfolge antreten?
Zuvor hatte Le Pen gegenüber dem französischen Nachrichtensender BFMTV erstmals erklärt, dass der derzeitige RN-Vorsitzende, der 29-jährige Bardella, an ihrer Stelle kandidieren könnte, falls sie von der Kandidatur ausgeschlossen wird. „Wenn man das Niveau von Jordan Bardella in seinem Alter erreicht, gibt es keinen Grund, sich selbst einen Ehrgeiz zu verwehren, der seinen eigenen heute übertreffen könnte“, sagte sie.
RN-Vizechef Aliot, erklärte, das Urteil werde die Partei nicht schwächen. „Es ist kein Geheimnis, dass (Parteichef) Jordan Bardella bestens platziert wäre“, um an Le Pens Stelle bei der Präsidentschaftswahl 2027 anzutreten, sagte er dem Sender TF1.
Nach einer am Wochenende veröffentlichten Umfrage liegt Le Pen in Umfragen zur Präsidentschaftswahl weiter mit Abstand vorn. Je nach Gegenkandidat käme sie auf 34 bis 37 Prozent in der ersten Runde. (mit AFP)
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