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Sprache formt Politik. Sie tut das nicht nur in Talkshows und Regierungserklärungen, sondern auch – und vielleicht vor allem – im Alltäglichen, in Begriffen, die uns so vertraut erscheinen, dass wir sie kaum noch hinterfragen. Einer dieser Begriffe ist „Koalitionsvertrag“. Kaum ist eine Bundestagswahl entschieden, beginnt ein ritualisierter Prozess: Parteien sondieren, verhandeln, streiten, einigen sich – und präsentieren schließlich das Ergebnis in Form eines Dokuments, das wie selbstverständlich als „Koalitionsvertrag“ bezeichnet wird.
Doch genau hier beginnt das Problem: Der Begriff klingt verbindlich, rechtsstaatlich und verlässlich. Doch das ist er nicht. Und schlimmer noch: Er verschleiert demokratische Defizite, macht intransparente Machtprozesse unsichtbar und entmündigt den eigentlichen Souverän – das Volk.
Merz, Esken, Klingbeil und Söder während der Koalitionsverhandlungen
© dts/imago
Der Ausdruck „Vertrag“ trägt eine schwerwiegende juristische Bedeutung. Ein Vertrag ist ein gegenseitiges Rechtsgeschäft, das Pflichten begründet, einklagbar ist und einen klar definierten Rechtsrahmen setzt. Nichts davon trifft auf den sogenannten Koalitionsvertrag zu. Er ist kein Gesetz, keine Verfassung, kein gerichtsfestes Dokument. Er ist eine politische Selbstverpflichtung von Parteien, die gemeinsam regieren wollen – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Ihn dennoch „Vertrag“ zu nennen, erzeugt eine semantische Überhöhung, die ihn mit einer Autorität ausstattet, die ihm nicht zusteht. Es handelt sich um ein machtpolitisches Aushandlungsprodukt, das fernab parlamentarischer Kontrolle zustande kommt – häufig in kleinen Runden aus Spitzenpolitikern, weitgehend abgeschottet von Öffentlichkeit und Debatte.
Wenn der „Koalitionsvertrag“ den offenen Diskurs ersetzt
Was folgt, ist ein Demokratieproblem mit sprachlichem Unterbau. Denn der Koalitionsvertrag ersetzt zunehmend die offene Auseinandersetzung im Parlament. Statt dass Gesetze durch den Diskurs im Bundestag geformt und verändert werden, gibt der Koalitionsvertrag die Richtung vor – und das über Jahre hinweg. Die Regierungsfraktionen verpflichten sich in der Regel, den Vertrag „abzuarbeiten“, wie es oft heißt, und ihre Abgeordneten stimmen ab, was verhandelt wurde, bevor sie gewählt wurden – oder zumindest, ohne dass der Souverän über die konkreten Inhalte informiert war. Das Parlament wird so zur Bühne, auf der nur noch das gespielt wird, was zuvor hinter den Kulissen geprobt wurde. Der Begriff „Koalitionsvertrag“ legitimiert diese Praxis, statt sie zu benennen.
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Besonders problematisch ist diese Sprachpraxis, weil sie den Wählerinnen und Wählern suggeriert, dass hier ein demokratischer Prozess abgeschlossen wurde. Dabei ist der Koalitionsvertrag ein Dokument zwischen Parteien – nicht zwischen Regierung und Volk. Der Souverän ist an seiner Entstehung nicht beteiligt, hat keine Einflussmöglichkeit, keinen Zugriff. Die tatsächlichen Inhalte entstehen nach der Wahl, nicht vor ihr.
Wofür Menschen letztlich ihre Stimme abgegeben haben, ist häufig mit dem, was dann im Koalitionsvertrag steht, nur lose verbunden. Dennoch wird das Dokument medial gefeiert, durchinszeniert, kommentiert wie ein offizieller Gesetzestext. Das schafft eine Illusion politischer Legitimität.
Plenarsitzung des Bundestags am 25.03.
© Christian Spicker/imago
Es ist nicht nur der Begriff selbst, der problematisch ist, sondern auch die Funktion, die ihm zugeschrieben wird. Immer häufiger wird der Koalitionsvertrag als Richtschnur für Regierungsentscheidungen benutzt, selbst dann, wenn sich gesellschaftliche Realitäten verändert haben. Statt flexibel auf neue Herausforderungen zu reagieren, versteift sich die Regierung auf ein Dokument, das zu Beginn einer Legislaturperiode unter völlig anderen Voraussetzungen geschrieben wurde. Politischer Pragmatismus wird durch Vertragstreue ersetzt – nicht gegenüber dem Volk, sondern gegenüber einem zwischenparteilichen Kompromiss.
Was wäre die Alternative? Zunächst einmal ein anderer Begriff: „Regierungsabsprache“, „Koalitionspapier“, „politisches Arbeitsdokument“. Diese Begriffe klingen technischer, vielleicht auch spröder – aber sie wären ehrlicher. Sie würden nicht suggerieren, dass hier ein bindender Akt erfolgt, sondern offenlegen, dass es sich um politische Planung handelt, die veränderbar, diskussionswürdig und nicht rechtlich verpflichtend ist. Sprache kann hier aufklärerisch wirken – oder, wie im Fall des „Koalitionsvertrags“, verschleiernd.
Sprache ist in der Politik nie neutral. Sie ist ein Werkzeug der Macht – mal subtil, mal plakativ, aber stets wirksam. Der Begriff „Koalitionsvertrag“ steht dabei exemplarisch für eine politische Kommunikation, die sich ihrer Wirkung nur zu bewusst ist. Sie schafft Ordnung, wo Widerspruch nötig wäre. Sie erzeugt Vertrauen, wo Kontrolle gefragt ist. Und sie lässt Bürgerinnen und Bürger glauben, Teil eines Prozesses zu sein, von dem sie faktisch ausgeschlossen sind.
Es ist deshalb höchste Zeit, diese Sprache zu hinterfragen – nicht nur aus linguistischem Interesse, sondern im Interesse einer lebendigen Demokratie. Denn wer die Begriffe kontrolliert, kontrolliert auch die Bilder in unseren Köpfen. Und damit auch das, was wir als politisch möglich, legitim und alternativlos empfinden. Der „Koalitionsvertrag“ ist kein Vertrag – er ist ein Machtinstrument. Und solange wir ihn als solchen nicht benennen, bleibt der Souverän ein Zuschauer im eigenen Haus.
Jürgen Köhler ist freier Konzeptioner, Artdirector und bildender Künstler. Ehrenamtlich engagiert er sich gewerkschaftlich und politisch.
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