Über das Bürgergeld, besonders über die Kürzungen der Leistungen beispielsweise bei Nichterscheinen im Jobcenter, hat es in der Vergangenheit immer wieder Diskussionen und Forderungen aus der Politik gegeben. Das Magazin des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat jeweils Anfang 2024 und 2025 über 3000 Jobcenter-Beschäftigte befragt, welche Kürzungsmöglichkeiten sie sich wünschen würden.
Derzeit gibt es folgende Möglichkeiten der Sanktionierung: gestaffelte Kürzungshöhen von zehn, 20 oder 30 Prozent des Regelbedarfs, je für das erste, zweite oder dritte Nichterscheinen im Jobcenter oder für Verletzungen der Mitwirkungspflichten. Seit Anfang 2024 ist auch die vollständige Kürzung des Bürgergelds (bei Weiterzahlung der Miete) vorgesehen, wenn eine Person, die bereits vorher schon einmal sanktioniert wurde, ein konkret bestehendes Arbeitsangebot ablehnt.
Einige Jobcenter-Beschäftigte wünschen sich komplette Kürzung
Die Frage, wie hoch die Kürzungen des Bürgergelds maximal ausfallen sollten, beurteilen Jobcenter-Beschäftigte sehr unterschiedlich: Dabei nennt ein Drittel Kürzungen von zehn bis 30 Prozent bei Leistungsminderungen, wie sie derzeit auch möglich sind. Zum anderen befürworten 23 Prozent der Befragten Kürzungen von maximal 100 Prozent des Regelbedarfs bei Weiterzahlung der Miete. Diese höheren Kürzungen sind aktuell nur möglich, wenn bereits vorher sanktionierte Personen ein Arbeitsangebot ablehnen.
Etwa ein Viertel (26 Prozent) wünscht sich eine Minderung des Bürgergelds von 31 bis 99 Prozent als Sanktionierung. Nur fünf Prozent wünschen sich keinerlei Kürzungen als Sanktionierung, eine vollständige Kürzung wünschen sich zehn Prozent.
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Mehr als die Hälfte (insgesamt 57 Prozent) befürwortet jedoch maximale Kürzungssätze von über 30 Prozent, die mit der 100-Prozent-Kürzung derzeit sehr selten tatsächlich zur Anwendung kommen. Zudem gibt es einen Unterschied zwischen den Beschäftigten: Obere Führungskräfte in den Jobcentern wünschen sich im Schnitt geringere maximale Kürzungssätze als ihre Mitarbeiter in der Beratung und Vermittlung.
Gründe, aus denen die Jobcenter-Beschäftigten die letzte Zahlungseinstellung veranlasst haben, gibt es viele. Spitzenreiter ist dabei fehlende Information zum Einkommen (beispielsweise beim Lohnnachweis), dieser Fall sorgte für knapp ein Drittel (31 Prozent) der Zahlungseinstellungen. Nichterreichbarkeit war für ein Viertel (26 Prozent) verantwortlich, dicht gefolgt von mangelnder Termintreue (23 Prozent).
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