Ein Bezirksgericht in Helsinki hat entschieden, dass Finnland nicht für die Strafverfolgung des Kapitäns und zweier Offiziere des Öltankers Eagle S zuständig sei. Die Anklage sei abgewiesen worden, „da auf den Fall das finnische Strafrecht nicht anwendbar war“, teilte das Gericht am Freitag mit. Die drei Besatzungsmitglieder werden beschuldigt, für die Beschädigung eines Unterwasser-Strom- und Internetkabels in der Ostsee im vergangenen Dezember verantwortlich zu sein.
Nach Angaben des Gerichts ereignete sich der Vorfall zwar in Finnlands ausschließlicher Wirtschaftszone, jedoch in internationalen Gewässern. Die Folgen für Finnlands Energieversorgung oder Telekommunikation seien zudem nicht schwerwiegend genug, um eine strafbare Sachbeschädigung nach finnischem Recht zu begründen, teilte das Gericht weiter mit.
Gericht: Ankerverlust mutmaßlich auf technisches Versagen zurückzuführen
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor Haftstrafen für die drei Besatzungsmitglieder gefordert. Sie warf ihnen vor, die Energieversorgung in Finnland gefährdet zu haben. Für die Betreiber der Kabel entstanden demnach Reparaturkosten in Höhe von mindestens 60 Millionen Euro. Die Verteidigung hatte Ende August hingegen auf nicht schuldig plädiert und von einem „Unfall“ gesprochen. Die Angeklagten hätten die Verlangsamung ihres Schiffes auf Motorprobleme und die Wetterbedingungen zurückgeführt.
Die Anklage warf den Besatzungsmitgliedern vor, über den schlechten Zustand der Ankerwinde informiert gewesen zu sein, hieß es in einer Erklärung des Gerichts. Sie hätten ihre Pflichten absichtlich vernachlässigt und damit rechtswidrig gehandelt.
Das zwischen Finnland und Estland verlaufende Stromkabel Estlink 2 sowie mehrere Kommunikationskabel waren im Dezember 2024 beschädigt worden. Dem unter der Flagge der Cook-Inseln fahrenden Öltanker Eagle S wird vorgeworfen, dass sein Anker über eine Strecke von etwa 90 Kilometern über den Meeresboden geschleift wurde und so die Beschädigung verursacht hat. Das Schiff gehört nach Einschätzung der EU zur russischen „Schattenflotte“.
Nach Einschätzungen des Gerichts sei der Ankerverlust auf ein technisches Versagen des Sicherungsmechanismus zurückzuführen. Die angebliche Fahrlässigkeit der Crew beschränke sich auf ihre Pflichten an Bord. Daher wertete das Gericht den Vorfall als Navigationsvorfall nach der UN-Seerechtskonvention. Die strafrechtliche Zuständigkeit liege demnach bei den Gerichten des Flaggenstaats des Schiffes oder der Heimatstaaten der Angeklagten. Das Urteil des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. (Mit AFP)
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