Die Zeit der kostenlosen Corona-Bürgertests geht für die meisten Deutschen zu Ende. Ab Ende Juni muss man sich bis auf wenige Ausnahmen an den bisher kostenlosen Corona-Schnelltests mit drei Euro beteiligen. Dies sieht die neue Testverordnung vor, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Freitag in Berlin vorstellte. Nur für Kleinkinder, besonders gefährdete Gruppen und beim Besuch von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sollen die Bürgertests kostenlos bleiben.
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Folgende vulnerable Bevölkerungsgruppen können einen Bürgertest auch weiterhin kostenlos beziehen:
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Wer zu einer der vulnerablen Gruppe gehört, muss dies „glaubwürdig“ belegen und in jedem Fall den Testanlass schriftlich begründen, so das Bundesgesundheitsministerium. Vorgesehen sein soll, jeweils Nachweise vorzulegen, dass man berechtigt ist - etwa per Ausweis oder Pass, mit Bescheinigungen, Vordrucken oder Attesten.
Bei Corona-Symptomen Test beim Arzt
Bei Symptomen sollen die Corona-Testungen laut dem Bundesgesundheitsministerium weiterhin bei Ärzten stattfinden. Ob ein PCR-Test dann durchgeführt wird, entscheiden die Ärztinnen und Ärzte vor Ort. Die Abrechnung erfolgt hier nicht nach der Testverordnung, sondern nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen (EBM).
Mit drei Euro Zuzahlung sollen Bürgertests in weiteren Fällen zu haben sein. Zum Beispiel vor Konzertbesuchen in Innenräumen, vor größeren Familienfesten oder Besuchen bei älteren Menschen, nach Risikokontakten, bei einer Warnung auf der Corona-App. Auch für diese bezuschussten Tests soll man sich in der Teststelle in eine Liste eintragen und den Testanlass begründen müssen. Bürgerinnen und Bürger können die drei Euro in der Teststelle oder Apotheke ganz normal bar oder per Karte bezahlen.
Nach den bisherigen Regeln hatten alle Bürger – auch ohne Symptome oder konkreten Anlass – den Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche in einer Teststelle. Laut Ministeriumspapier soll im Herbst eine gut erreichbare Test-Infrastruktur auch in Apotheken erhalten bleiben. Durch mehr Kontrollen soll zudem Abrechnungsbetrug zurückgedrängt werden.
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Der „Umgang mit der staatlichen Reserve antiviraler Arzneimittel für den Pandemiefall“ ist ebenfalls Thema in einer Beschlussvorlage für die Gesundheitsministerkonferenz. Das Dokument liegt der Berliner Zeitung vor. Demnach soll das RKI die „Bevorratung mit Neuraminidasehemmern für 20 Prozent der Bevölkerung“ und den therapeutischen Einsatz neuer Wirkstoffe im Influenza-Pandemiefall prüfen.
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