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Energiesparverordnung

Neue Regeln zum Energiesparen: Was ab heute gilt

Weniger heizen, weniger beleuchten: Ab Donnerstag gelten striktere Vorgaben zum Energiesparen. Was nun geboten und was verboten ist – ein Überblick.

Team News Kathrin Merz
2 Min
Licht aus am Berliner Dom: Gebäude und Denkmäler sollen nachts nicht mehr dekorativ beleuchtet werden.  

Licht aus am Berliner Dom: Gebäude und Denkmäler sollen nachts nicht mehr dekorativ beleuchtet werden.  

© epd/Christian Ditsch

Ab diesem Donnerstag gelten striktere Vorgaben zum Energiesparen. Die neue Energiesparverordung soll bundesweit den Verbrauch von Strom und Heizwärme senken. Sie gilt zunächst für ein halbes Jahr.

Die neue Verordnung sieht vor, dass Durchgangsbereiche in öffentlichen Gebäuden in der Regel nicht mehr geheizt werden sollen – und dort, wo geheizt wird, nur noch bis 19 Grad. Für Krankenhäuser, Kitas, Schulen oder ähnliche Einrichtungen gilt das nicht. Auch private Arbeitgeber sollen mehr Spielraum bei der Regulierung der Raumtemperatur zum Beispiel in Büros bekommen. Einzelhandelsgeschäfte müssen ihre Türen geschlossen halten.

Gebäude und Denkmäler sollen nachts dunkel bleiben

Gebäude und Denkmäler sollen nachts normalerweise nicht mehr dekorativ beleuchtet werden. Beleuchtete Werbeanlagen werden von 22 Uhr abends bis 16 Uhr am Folgetag ausgeschaltet – wenn diese nicht zur Verkehrssicherheit nötig sind wie etwa an Bahnunterführungen. Für Schaufenster gilt diese Regelung ausdrücklich nicht, wie das Wirtschaftsministerium betont hat.

Auch im privaten Bereich wirkt sich die Verordnung aus. So dürfen Schwimmbecken oder Gartenpools nicht mehr beheizt werden. Mieterinnen und Mieter werden außerdem von der Pflicht entbunden, in ihren Wohnungen eine bestimmte Mindesttemperatur zu gewährleisten. Einige Mietverträge enthalten entsprechende Bestimmungen.

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