Zum 1. Oktober ändern sich mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes die Corona-Regeln in Deutschland. Das hat Folgen für zahlreiche Menschen bundesweit: Fast zwölf Millionen Impfzertifikate laufen aus. Viele Bürger werden über Nacht „ungeimpft“ sein – obwohl sie zur Corona-Impfung gegangen sind.
Das Bundesgesundheitsministerium stellt auf seiner Website die bisher geltende Regelung den neuen Anforderungen gegenüber: Wie viele Impfungen muss man haben, um als „vollständig geimpft“ zu gelten?
Neue Impfstoffe: Derzeit kein digitales Impfzertifikat möglich
Bis zum 30. September 2022 liegt ein vollständiger Impfschutz vor:
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Ab 1. Oktober 2022 liegt ein vollständiger Impfschutz vor:
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Diese Corona-Regeln hat der Bundestag beschlossen
Die Änderungen betreffen demnach vor allem Bürger, die bisher nur zweifach gegen Corona geimpft sind. Sie verlieren ihren Status als „vollständig geimpft“. Ihre Impfzertifikate laufen aus. Zweifach geimpft sind in Deutschland aktuell 11,8 Millionen Menschen. 51,6 Millionen sind bereits geboostert.
Wer die Booster-Impfung nachholt, gilt weiterhin als „vollständig geimpft“. Die Ständige Impfkommission (Stiko) rät allen grundimmunisierten Personen ab zwölf Jahren zur Auffrischungsimpfung.
Zu einer zweiten Auffrischungsimpfung wird Menschen im Alter von 60 bis 69 Jahren geraten sowie grunderkrankten Personen ab fünf Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere Covid-19-Verläufe.
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