Der Herbst ist da. Mit der neuen Jahreszeit kommen einige Änderungen auf Kundinnen und Kunden sowie Verbraucherinnen und Verbraucher zu. Sei es das neue Infektionsschutzgesetz, der auslaufende Impfschutz für einige oder die Gasumlage. Einige Neuerungen sorgten und sorgen für hitzige Debatten, vor allem die neuen Corona-Regeln. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Masken, impfen, testen: Diese neuen Corona-Regeln gelten ab heute
Gaspreise
Zur Abfederung der hohen Energiepreise fällt auf Erdgaslieferungen und Fernwärme ab Oktober weniger Mehrwertsteuer an. Der Bundestag beschloss am Freitag, dass der Steuersatz wegen der Energiekrise vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt wird. Das soll bis Ende März 2024 gelten. Die Gaspreise stiegen immer weiter, begründete Finanzminister Christian Lindner (FDP) die Steuersenkung. „Und der Staat darf nicht Profiteur davon sein, dass für die Menschen das Leben teurer wird.“
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) betonte: „Selbstverständlich werden die Energieversorger die Steuerentlastung an die Kunden weitergeben.“
Der Berliner Versorger Gasag kündigte bereits an seine Konditionen bereits anzupassen: Eine für Oktober angekündigte Preiserhöhung wurde wegen des Wegfalls der Gasumlage wieder zurückgenommen. Auch die angekündigte Senkung der Umsatzsteuer auf Erdgas von derzeit 19 auf künftig sieben Prozent werde an die Endkunden weitergeben, versprach die Gasag.
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober auf 12 Euro. Dies ist bereits die zweite Erhöhung in diesem Jahr. Im Juli war der Mindestlohn bereits auf 10,45 Euro gestiegen. Einzelne Unternehmen zahlen einen höheren Mindestlohn als gesetzlich vorgeschrieben. So zahlt die Deutsche Bahn mindestens 12,62 Euro pro Stunde.
450-Euro-Jobs
Auch die Grenze für Minijobs steigt: Wer bislang 450 Euro im Minijob verdient hat, darf nun 520 Euro verdienen. Wer durch einen Hinzuverdienst oder ein Ehrenamt oberhalb der Minijob-Grenze bis zu 1000 Euro hinzuverdient, soll 30 statt 20 Prozent der Einkünfte behalten können. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte die Anhebung der Minijobgrenze.
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Frankfurter Buchmesse wird am 18. Oktober eröffnet
Bücher-Neuheiten werden am dem 18. Oktober wieder in Frankfurt zu finden sein. Nach „zwei sehr schweren Jahren“ werde die Buchmesse in diesem Jahr wieder „größtenteils physisch“ stattfinden, so Direktor Juergen Boos. Die Buchmesse erwartet etwa 4000 Aussteller aus rund 85 Ländern.
Neue Fragen bei der Führerscheinprüfung
Achtung, Fahrschüler, ab dem 1. Oktober 2022 werden die Fragen für die theoretische Führerscheinprüfung geändert. Laut dem Portal „Fahren lernen“ gibt es dann über alle Klassen verteilt 52 neue oder überarbeitete Fragen. Neue Fragen werden hinzugefügt, alte Fragen überarbeitet. Wer also die Prüfung im Herbst anstrebt, sollte sichergehen, auch die neuen Fragen vorliegen zu haben und Übungsprogramme gegebenenfalls zu aktualisieren.
Verpflichtender Heizungscheck
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Gasheizungen müssen bis zum Ablauf der übernächsten Heizperiode 2023/24 einen Heizungscheck vornehmen. Dies legt die neue Verordnung „zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ fest. Demnach müssen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer unter anderem ihre Heizungseinstellungen prüfen und gegebenenfalls optimieren. Gaszentralheizungen in größeren Gebäuden müssen hydraulisch abgeglichen, technisch veraltete, ineffiziente Heizungspumpen ausgetauscht werden.
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Corona-Regeln
Vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gilt das neue Infektionsschutzgesetz. Das bedeutet, dass unter anderem die Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr, in Pflegeinrichtungen, Kliniken und Arztpraxen weiterhin gilt. In Flugzeugen muss keine Maske mehr getragen werden. Wer ein Krankenhaus, eine Pflegeeinrichtung oder eine vergleichbare Einrichtung aufsuchen will, muss einen aktuellen Testnachweis vorlegen. Die Bundesländer können darüber hinaus weitere Maßnahmen festlegen – so zum Beispiel eine Maskenpflicht in Schulen oder in Restaurants und Clubs.
Impfschutz
Zwei Impfungen reichen ab Oktober nicht mehr aus, um als vollständig geimpft zu gelten. Wer zusätzlich zu den beiden Impfungen genesen ist, gilt ebenso wie Menschen, die den Impf-Booster erhalten haben, als vollständig geimpft.
Wer sich zweimal hat impfen lassen, muss, um als vollständig geimpft zu gelten, ab Oktober nachweisen:
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