Die EU-Kommission verdächtigt Sabotage hinter den Lecks an den Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 und droht bereits „mit einer robusten und gemeinsamen Reaktion“, also mit Sanktionen. Gegen welches Land werden sie diesmal verhängt?
Gegen Russland gibt es zumindest schon einen neuen Sanktionsvorschlag der EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen. Die EU-Staaten müsse nun darüber einstimmig entscheiden. Neue Sanktionen wären bereits das achte Sanktionspaket der EU – diesmal als Reaktion auf die Teilmobilmachung in Russland und die Abstimmungen in den Republiken Donezk und Luhansk sowie in der Region Cherson und Saporischschja über Beitritte zu Russland.
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EU-Bürger dürften nach dem Vorschlag keine Spitzenposten mehr in russischen Staatskonzernen bekleiden – wie Gerhard Schröder, der bis vor Kurzem Aufsichtsratschef beim Ölkonzern Rosneft war. Auch ein Preisdeckel für Ölimporte wird erörtert, auf den Kremlchef Wladimir Putin früher mit einem Lieferstopp zu reagieren drohte. Die Ukraine fordert Berichten zufolge sogar ein generelles Embargo für russisches Gas.
Welche EU-Sanktionen gegen Russland gibt es aber schon seit dem 24. Februar, die unter anderem die Linke-Politikerin Sahra Wagenknecht ständig kritisiert? Wir haben sie nach den Bereichen übersichtlich gemacht.
Öl, Gas und Kohle
Teilembargo für russisches Öl:
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Begleitende Beschränkungen in Petrochemie:
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Reduzierung russischer Gasimporte: Die EU-Staaten haben anders als beim Öl zwar keine Beschränkungen für russische Gasimporte beschlossen. Die EU-Kommission hat sich jedoch verpflichtet, EU-Gasimporte aus Russland bis Ende 2022 um zwei Drittel zu reduzieren. Im Rahmen des REPowerEU-Plans wird darüber hinaus die Beendigung der Abhängigkeit der EU von russischem Gas vor 2030 angestrebt.
Wichtige Anmerkung: Der Stopp der Nord Stream 2 gilt nicht als EU-Sanktion gegen Russland, weil die Entscheidung eigenständig von der Bundesregierung getroffen wurde.
Darüber hinaus gilt Verbot von Kohle und anderen festen fossilen Brennstoffen (ab 10. August 2022) aus Russland in die EU.
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Beschränkungen für neue Investitionen in den Energiesektor: Die Beteiligung und Bereitstellung von Darlehen oder sonstiger Finanzmittel an russische Unternehmen im Energiesektor ist untersagt. Betroffen sind nach dem vierten Sanktionspaket der EU vom 15. März 2022 der Ölproduzent und Raffineriebetreiber Rosneft, die Gazprom-Tochter Gazprom Neft und der Pipelinebetreiber Transneft. Es gelten auch Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstungen, Technologien und Dienstleistungen für die Energiewirtschaft in Russland (mit Ausnahme der Nuklearindustrie und des nachgelagerten Energietransports).
Schlüsselakteure sanktioniert:
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Darüber hinaus gelten Sanktionen gegen die größte russische Versicherungsgesellschaft für Gasindustrie, Sogaz. Die Erklärung der EU: Die Firma habe unter anderem den Bau der Eisenbahninfrastruktur zwischen der Brücke über die Straße von Kertsch (bekannt als Krim-Brücke) und dem Hafen von Taman versichert und daher „die Eingliederung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim an die Russische Föderation“ unterstützt.
Metalle
Einfuhrverbot für russischen Stahl und russisches Gold:
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Logistik
Luftverkehr:
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Seeverkehr:
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Sabotage an Nord-Stream-Pipelines: Gasleck wohl doch nicht behoben
Darüber hinaus ist die Zulassung von in Russland und Belarus registrierten Lkw gestoppt. Der Transit zwischen Kaliningrad und dem übrigen Russland ist jedoch gestattet. Es gilt auch ein Verbot für in Russland oder Belarus niedergelassene Kraftverkehrsunternehmen, Güter auf der Straße in der EU zu befördern. Es gelten jedoch Ausnahmen für Öl- und Metallhandel, Lieferungen von Lebensmitteln, Medizingütern etc. sowie für den Straßentransit zwischen der Region Kaliningrad und dem Rest Russlands.
Banksektor und Transaktionen
G7 und die EU-Staaten schränken vor allem die Möglichkeiten der russischen Zentralbank ein, auf ihre Devisenreserven zuzugreifen. Etwa 50 Prozent, oder 300 Milliarden, der Devisenreserven wurden eingefroren. Es gelten auch Beschränkungen für den Zugang Russlands zu Mitteln des IWF und der Weltbank.
Es gelten folgende Sanktionen im Finanzsektor:
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Es ist darüber hinaus verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung inklusive der Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung sowie Unternehmens- und PR-Beratung für die russische Regierung oder an in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu erbringen. Die Ausnahmen gelten etwa für Dienstleistungen, die für einen wirksamen Rechtsbehelf in Gerichtsverfahren unbedingt erforderlich sind oder für humanitäre Zwecke erforderlich sind.
Rüstungssektor
Es gilt generell Verbot für viele sogenannte Dual-Use-Güter, deren Export aus der EU nach Russland verboten ist. Dazu zählen sowohl zivil als auch militärisch nutzbare Güter wie bestimmte Chemikalien, Maschinen, Technologien und Werkstoffe, aber insbesondere auch Software oder Technologien. Die Sanktionsliste der EU wurde zuletzt im Juni auf über 80 weitere russische Organisationen ausgedehnt. Es wurden Güter und Technologien mit einem Exportverbot belegt, die zur Entwicklung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, darunter 82 Chemikalien, die laut EU zur Herstellung chemischer Waffen verwendet werden können.
Sanktionen gegen Organisationen:
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Andere sektorale Sanktionen
Darüber hinaus ist es verboten, folgende Waren aus Russland in die EU zu importieren:
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Es gelten weitere Sanktionen im Bereich Dienstleistungen:
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Es gilt darüber hinaus das Verbot für die staatlichen Medien Russia Today und Sputnik, in der EU zu senden, sowie Sanktionen gegen die Internet Research Agency, hinter der russische Trollfabriken und Web-Brigaden verdächtigt werden.
Weitere Sanktionen gegen Einrichtungen und Unternehmen:
Sanktionen gegen juristische Personen, die sich unter öffentlicher Kontrolle oder zu über 50 Prozent in öffentlicher Inhaberschaft befinden:
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Liste weiterer juristischer Personen, Organisationen und Einrichtungen, die sanktioniert wurden:
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Sanktionen gegen natürliche Personen
Es gelten individuelle Sanktionen gegen 422 Mitglieder der Staatsduma (von insgesamt 450 Abgeordneten), die für die Anerkennung der selbst ernannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk gestimmt haben. Grundsätzlich sehen individuelle Sanktionen der EU ein Verbot der Einreise in EU-Länder bzw. der Durchreise sowie die Einfrierung der Vermögenswerte dieser Personen vor.
Sanktionen gegen 27 natürliche Personen „angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen“, u. a.:
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Restriktive Maßnahmen gegen die Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrates der Russischen Föderation:
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(*) Ohne Einreise- oder Durchreisebeschränkung
Sanktionen gegen weitere russische Beamte, Oligarchen, Militärs und Journalisten:
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Anmerkung: Diese Zusammenfassung der EU-Sanktionen ist maximal umfassend, beinhaltet jedoch aufgrund der Länge der Sanktionslisten nicht alle Namen der sanktionierten Personen und Unternehmen.
Quellen: Amtsblätter der Europäischen Union, AHK Russland, Castellum.
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