Das Bundeskanzleramt muss einem Gerichtsbeschluss zufolge Auskünfte über die Medienkontakte des Chefs des Bundeskanzleramts, Wolfgang Schmidt (SPD), in der sogenannten „Cum-Ex“-Steuergeldaffäre erteilen. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin hieß es zur Begründung, der Austausch mit Medienvertretern sei Teil der Presse-, Öffentlichkeits- und Informationsarbeit des Chefs des Kanzleramtes.
Dazu gehörten auch individuelle Kommunikationsformen „im kleinen Kreis“, wie etwa Hintergrundgespräche. Der vertrauliche Charakter solcher Gespräche schließe für sich genommen den presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht aus. Vielmehr komme es allein darauf an, ob schutzwürdige öffentliche oder private Interessen der Auskunftserteilung entgegenstünden, heißt es in dem Beschluss nach einem Eilantrag des Berliner Tagesspiegel. Das Gericht gab damit dem Antrag im Wesentlichen statt.
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Die Zeitung hatte zuerst über die Entscheidung berichtet. Hintergrund war eine entsprechende Anfrage eines Journalisten beim Kanzleramt. Er wollte laut Gericht unter anderem wissen, ob Schmidt nach seiner Vernehmung als Zeuge durch den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Cum-Ex“-Steuergeldaffäre im September 2022 einem Journalisten Informationen zu dieser Affäre erteilt habe. Zudem wollte er wissen, ob Schmidt in Schreiben an mehrere Chefredaktionen auf Recherchen eines anderen Journalisten Bezug genommen habe. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
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