Um bestehende Klimaziele einzuhalten, hat die Ampel-Regierung vor kurzem einen umstrittenen Entwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgelegt, der „noch im April“ vom Kabinett beschlossen werden soll. So will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die Emissionen im Immobiliensektor bis 2045 auf null senken. Konkret heißt das, dass schon ab 2024 der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen zugunsten klimafreundlicher Alternativen verboten wird. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Wie will die Bundesregierung das kontrollieren?
Kernelement des Vorhabens ist die sogenannte 65-Prozent-Regel. Danach soll ab dem 1. Januar 2024 jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Nach scharfer Kritik an dem Entwurf wurde außerdem eine Reihe von „Kompromissen“ mit aufgenommen. Ausnahmen gelten etwa für Personen über 80. Um jedoch sicherzustellen, dass die restlichen Immobilienbesitzer die Vorgaben tatsächlich umsetzen, hat das Wirtschaftsministerium bereits eine Reihe von Verstößen festgelegt. Je nach Schwere des Vergehens sollen Haus- oder Wohnungseigentümer demnach bis zu 50.000 Euro Strafe zahlen.
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Kontrolle des Heizungsverbotes: Schornsteinfeger sollen ran
Zur Überprüfung der neuen Richtlinien will die Regierung laut Gesetzesentwurf die Schornsteinfeger in die Pflicht nehmen – doch die halten offenbar wenig davon. „Dass Schornsteinfeger künftig das Lebensalter der Hausbesitzer prüfen sollen, erscheint abwegig“, sagte Julian Schwark, Vorstand Energie beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, dem Nachrichtenportal Business Insider. „Dafür sind wir eigentlich nicht zuständig. Wir prüfen technische Anlagen und nicht einzelne Bürger.“
Die Einhaltung der 65-Prozent-Regel zu kontrollieren, sei für Schornsteinfeger rein fachlich gesehen aber kein Problem. So etwas sei meist schon an der „grundlegenden Konstellation einer Heizungsanlage erkennbar“, erklärte Schwark.
Sollte das neue Gesetz tatsächlich von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, würde ein Kontrollbesuch ungefähr so ablaufen: Der Schornsteinfeger überprüft die Heizungsanlage, wird ein Verstoß festgestellt, soll dann zunächst nur der Eigentümer informiert werden. Ein Bußgeld drohe demnach erst, „wenn sich abzeichnet, dass der Betreffende keine Änderung einleitet“.
Auch das Bundeswirtschaftsministerium scheint in der Sache eher milde gestimmt. Man werde mit Augenmaß vorgehen. „Es ist (...) kaum realistisch vorstellbar, dass gegen eine Privatperson eine Geldbuße im fünfstelligen Bereich ausgesprochen wird“, erklärte eine Ministeriumssprecherin dem Business Insider. Grundsätzlich werde jedem Hausbesitzer zunächst „eine angemessene Frist zur Nacherfüllung“ gewährt.
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