Sanktionen

Trotz Sanktionen: Warum darf „Putins Jacht“ in Italien renoviert werden?

Die „Scheherazade“ steht beschlagnahmt in Italien. Der ungenannte sanktionierte Eigentümer darf jedoch an die Megajacht ran. Was hat sie mit Putin zu tun?

4 Min
Die Megajacht „Scheherezade“ wird mit dem Kremlchef Wladimir Putin in Verbindung gebracht. Trotz der EU-Sanktionen darf und muss sie jedoch vom Eigentümer bedient werden.

Die Megajacht „Scheherezade“ wird mit dem Kremlchef Wladimir Putin in Verbindung gebracht. Trotz der EU-Sanktionen darf und muss sie jedoch vom Eigentümer bedient werden.

© Wikipedia

Vor 15 Monaten hat Italien als Reaktion auf den russischen Angriff auf die Ukraine die Megajacht„ Scheherazade“ beschlagnahmt. Doch die Zeit, die die Jacht im toskanischen Hafen von Marina di Carrara verbracht hat, war nicht verschwendet: Wie die britische Zeitung Financial Times schreibt, hat Italien dem namentlich ungenannten, aber von der EU sanktionierten Eigentümer erlaubt, nicht nur für Personal und Wartung, sondern auch für die Umrüstung aufzukommen.

Die 140 Meter lange Jacht, die erst vier Jahre alt ist und über 22 Gästekabinen mit vergoldeten Badezimmern, zwei Helikopterdecks und ein Spa verfügt, wird dem Zeitungsbericht zufolge von der in Mailand notierten Italian Sea Group renoviert. Das Unternehmen bestätigte, dass eine „Umrüstung“ des Schiffes fortgesetzt worden sei, nachdem die Vermögenswerte des Eigentümers von den Behörden eingefroren worden waren, und dass der Eigentümer der Jacht die Arbeiten und die Wartung bereits bezahlt habe. Die Firma weigerte sich, weitere Details zu nennen. Bekannt ist, dass das Schiff 700 Millionen US-Dollar wert ist. 

Megajacht „Scheherazade“: Ist Wladimir Putin der wahre Eigentümer?

Die Agenzia del Demanio, die beschlagnahmte Vermögenswerte verwaltet, bestätigte ihrerseits, dass man sich zusammen mit dem italienischen Finanzministerium darauf geeinigt habe, dem Schiffseigner die Bezahlung der „Wartungsarbeiten“ zu gestatten. Näher wollte die Agentur nicht darauf eingehen, da „Informationen über eingefrorene Vermögenswerte vertraulich sind“.

Laut einer Recherche des Portals Dossier-Center, das mit dem oppositionellen Oligarchen Michail Chodorkowski in Verbindung gebracht wird und in Russland inzwischen blockiert wurde, gehört die Jacht dem ehemaligen Vizepräsidenten des Ölkonzerns Rosneft, Eduard Chudainatow. Zusammen mit anderen Oligarchen soll Chudainatow die Jacht jedoch dem Kremlchef Putin zum Neujahrsfest geschenkt haben. Darüber schrieb im März 2022 auch das Team des kürzlich zu 19 Jahren Haft verurteilen Oppositionellen Alexej Nawalny und verwies darauf, dass einige Besatzungsmitglieder dem Föderalen Schutzdienst angehören würden. Dieser Dienst ist für Putins Sicherheit verantwortlich. Der Kreml wies die Behauptungen damals zurück. Anschließend wurde das Personal an Bord der Jacht ausgetauscht.

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Laut einem Bloomberg-Bericht vom letzten Jahr – der sich auf Gerichtsakten beruft – hatten amerikanische Beamte behauptet, Chudainatow sei im Auftrag Putins der „Strohbesitzer“ von zwei Jachten, darunter der „Scheherazade“ gewesen. Die EU setzte Chudainatow im Juni 2022 auf die Sanktionsliste und argumentierte mit seiner Verbindung zu Putin. Die Financial Times führte den Besitz des Bootes auf ein auf den Marshallinseln ansässiges Unternehmen namens Beilor Asset Limited zurück, das mit Chudainatow in Verbindung stehen soll.

Russland-Sanktionen: Ausnahmeregelung für die Bedienung des Eigentums

Handelt Italien mit Recht, indem es dem Eigentümer jegliche Arbeiten an der Jacht trotz der EU-Sanktionen erlaubt? „Die Mitgliedstaaten sind für die Umsetzung von Sanktionen verantwortlich“, zitiert die Financial Times einen Sprecher der EU-Kommission. Das Einfrieren von Vermögenswerten habe keinen Einfluss auf das Eigentum an den Vermögenswerten. Auf die Frage nach den Zahlungsmöglichkeiten für die Instandhaltung der „Scheherazade“ sagte der Sprecher, dass „die Instandhaltungskosten für eingefrorene Vermögenswerte von der benannten Person bezahlt werden können“, und zwar im Rahmen einer „Standard-Ausnahmeregelung“. Auch öffentliche Stellen im jeweiligen Mitgliedstaat könnten die Unterhaltskosten übernehmen, hieß es von Brüssel, da „das Risiko besteht, dass die verantwortliche Person dazu nicht bereit ist“ oder dass „die verantwortliche  Person das wirtschaftliche Eigentum an dem Vermögenswert verweigert“.

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