Der geplante Standort des Tesla-Werks in Grünheide.
Tesla will in Brandenburg mehrere Elektroautomodelle fertigen
Auf einem 300-Hektar-Areal am östlichen Berliner Ring soll eine Autofabrik für jährlich 500.000 Elektroautos gebaut werden. Die Bürger können nun die Unterlagen in den Ämter einsehen und bis zum 5. Februar Einspruch erheben. Für die zu erwartenden Einwände ist auch schon ein mündlicher Erörterungstermin am 18. März ab 10 Uhr in der Stadthalle in Erkner vorgesehen. „Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt“, heißt es im Tesla-Antrag.
Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen liegen bis einschließlich 5. Februar 2020 an vier Orten aus.
Orte zur Aktenschau
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Einwendungen können bis einschließlich 5. März unter Angabe der Vorhaben-ID G07819 schriftlich oder elektronisch bei den Ämtern eingereicht werden.
Grundsätzlich drängt die Zeit bei den straffen Tesla-Plänen, denn die Fabrik soll bereits im Juli 2021 die ersten Autos fertigen. Das Verfahren zur Genehmigung und zur Umweltverträglichkeitsprüfung wird wohl einige Wochen oder gar Monate dauern. Trotzdem ist damit zu rechnen, dass der Konzern bereits vor dem Entscheid der Behörde mit ersten Baumaßnahmen beginnt und die Pläne dann notfalls den Auflagen der Behörde anpassen muss.
Im Januar erste Reptilienzäune
Im Tesla-Papier heißt es, dass die ökologische Baubegleitung bereits seit Dezember erfolge und dass nun im Januar die ersten Reptilienzäune aufgestellt würden, damit keine Kröten oder andere Tiere mehr ins Bauland „einwandern“.
Später sollen dann weitere Reptilien, Amphibien und Waldameisen umgesiedelt werden. Es wurden „Baumhöhlen, Großvogelnester und Reptilienhabitate“ kartiert.
So punktete die Region Berlin bei Tesla
Entscheidend ist es für Tesla, dass der Konzern auf dem 300 Hektar großen Grundstück die Baufläche möglichst schnell frei bekommt, denn dort steht noch Kiefernforst. Wörtlich heißt es: „Die Fäll- und Rodungsarbeiten im Wald müssen bis zum 27. Februar erfolge, um das Tötungsverbot (Vogelbruten) zu vermeiden.“ Es müssten auch sämtliche Stämme und alles andere Holz vom Baufeld weggebracht werden, damit sich dort keine Vögel einnisten.
Vertreibung von Wölfen und Rehen
Ebenfalls bis 27. Februar sollen alle Fledermäuse eingefangen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen auch die Großsäuger durch „Vergrämungsmaßnahmen mit Jagdhunden“ aus dem Gebiet verjagt werden – gemeint sind ausdrücklich auch die „potenziell im Gebiet vorhandenen Wölfe“ sowie Rehe und Wildschweine.
Nach dem Papier sollen auf dem Grundstück 153 Hektar Kiefernforst gerodet werden. Diese Fläche soll an anderer Stelle 1:1 wieder aufgeforstet werden. Doch es geht nicht nur um die reine Neubepflanzung einer ebenso großen Fläche, sondern um mehr. Denn die Bäume im neuen Forst sind noch lange klein. Deshalb muss mehr gepflanzt werden.
Es gibt dazu einen Berechnungsschlüssel, der berechnet, wie viel wertvolle Bäume zusätzlich ersetzt werden müssen oder wie viele Bäume mehr gepflanzt werden müssen, um die Erholungsfunktion des Waldes auszugleichen unds schließlich spielt noch der Wasserschutz im Wald eine Rolle. Laut Antrag kommen zu den 153 Hektar Wald noch einmal 114,1 Hektar dazu, die neu gepflanzt werden müssen.
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