Grundrechte

BND ist künftig wohl an Grundrechte gebunden

Das Bundesverfassungsgericht prüfte die Auslandsüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst (BND). Dabei zeichnet sich ab, dass Ausländer sich weltweit auf deutsche Grundrechte berufen können gegenüber dem BND.

OAZ
3 Min
Weltweit können sich Ausländer gegenüber dem BND auf deutsche Grundrechte berufen

Weltweit können sich Ausländer gegenüber dem BND auf deutsche Grundrechte berufen

© imago

2016 schuf die Bundesregierung im BND-Gesetz eine gesetzliche Grundlage für die Auslandsaufklärung des BND. Mit Hilfe von Filtern sollten Deutsche und teilweise auch EU-Bürger vor der BND-Ausspähung geschützt werden. Für sonstige Ausländer war aber kaum Schutz vorgesehen. So darf der BND nun offiziell die Kommunikation von Ausländern weltweit abhören und überwachen. Und er darf Kommunikation auch im Auftrag befreundeter Dienste überwachen.

Überwachung schüchtert Journalisten ein

Hiergegen klagten sieben internationale Journalisten und die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ (ROG). „Die weltweite Überwachung des BND schüchtert Journalisten ein“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr in Karlsruhe. Für die Bundesregierung verteidigte Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) das Gesetz.

Die Auslandsaufklärung des BND sei erforderlich, um die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung zu sichern. Nur dank der Informationen des BND könne sie sich ein eigenes Bild von internationalen Krisenherden wie in Libyen machen. Der BND schütze auch die Bundeswehr bei Auslandseinsätzen und helfe beim Schutz gegen internationalen Terrorismus.

Im Mittelpunkt des Karlsruher Verfahrens steht die Frage, ob sich ausländische Kläger wirklich auf deutsche Grundrechte berufen können. Für Rechtsprofessor Matthias Bäcker, der ROG vertritt, ist die Sacheklar: „Der BND ist eine deutsche Behörde und deshalb an deutsches Recht gebunden, egal wo er handelt“.

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Auslandsüberwachung des BND nicht per se verboten

Joachim Wieland, der die Regierung in Karlsruhe vertrat, differenzierte: Der BND sei zwar auch im Ausland an Grundrechte gebunden. Das führe aber nicht dazu, dass Ausländer sich beim Bundesverfassungsgericht auf diese Grundrechte berufen können.

Doch damit wird die Bundesregierung in Karlsruhe wohl nicht durchkommen. „Das nimmt den Grundrechten doch ihre Substanz, wenn man sich persönlich gar nicht auf sie berufen kann“, sagte Verfassungsrichter Johannes Masing, der das Urteil vorbereitet.
Wieland warnte: „Wenn sich weltweit jeder auf deutsche Grundrechte berufen kann, dann gälte das auch bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr“, so Wieland, „auch könne jeder im Ausland Asyl beantragen, wenn er in eine deutsche Botschaft gelangt. Er muss dann gar nicht mehr nach Deutschland kommen“.

Im zweiten Teil der Verhandlung wollte sich das Bundesverfassungsgericht das BND-Gesetz und die Praxis des BND genauer anschauen. Auch wenn deutsche Grundrechte gelten, ist die Auslandsüberwachung durch den BND nicht per se verboten, sie müsste aber verhältnismäßig sein. Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet.

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