Abschiebung aber nur nach rechtskräftigem Urteil möglich

Härteres Vorgehen gegen gewalttätige Ausländer

BLZ
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Bonn. gs Die Bundesregierung will gewalttätige Ausländer schneller abschieben. Ein gestern vom Kabinett beschlossener Maßnahmekatalog sieht vor, unter anderem nach schwerem Landfriedensbruch zwingend auszuweisen.Unter dem Eindruck der jüngsten Krawalle während einer Kurden-Demonstration beschloß die Bundesregierung, die Abschiebung ausländischer Gewalttäter wesentlich zu erleichtern. An die zuständigen Bundesländer appellierte sie, Strafverfahren und Abschiebungen möglichst zu beschleunigen. Nach den Worten von Innenminister Kanther (CDU) und Justizminister Schmidt-Jortzig (FDP) vereinbarte das Kabinett: Schwerer Landfriedensbruch erzwingt die Ausweisung, wenn der Täter zu einer Strafe ohne Bewährung verurteilt wurde. Als schwerer Landfriedensbruch gilt künftig auch die unbewaffnete Ausschreitung aus einer verbotenen Demonstration heraus. Ausweisung unabhängig vom Delikt, wenn eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verhängt worden ist. Strafe schon bei einmaligem statt bisher mehrfachem Verstoß gegen ein politisches Betätigungsverbot. Überprüfung, ob der Ausweisungsschutz für verurteilte Straftäter, die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, beibehalten wird. +++

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