Das Bundesinnenministerium hat die bisherigen Beschränkungen für Rückführungen nach Afghanistan gelockert. Nach der neuen Regelung können nicht mehr ausschließlich verurteilte Straftäter und als Gefährder eingestufte Personen in das Land am Hindukusch abgeschoben werden, sondern grundsätzlich auch andere Ausreisepflichtige.
Mehrere Bundesländer haben bereits angekündigt, die erweiterten Möglichkeiten zu nutzen. Dazu zählt auch Brandenburg. Sozialminister Wilke erklärte, straffällig gewordene Personen sollten weiterhin vorrangig zurückgeführt werden. Darüber hinaus kämen künftig aber auch Menschen für eine Abschiebung in Betracht, die sich beispielsweise nicht um eine Aufnahme von Arbeit bemüht hätten.
Bislang hatte die Bundesregierung Rückführungen nach Afghanistan auf einen eng begrenzten Personenkreis beschränkt. Mit der Neuausrichtung erweitert das Innenministerium den Kreis derjenigen, die in das von den Taliban regierte Land abgeschoben werden können.
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