Die Bundesregierung hat heute erneut Abschiebungen nach Afghanistan vorgenommen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden zwei afghanische Staatsangehörige, die in Deutschland wegen Straftaten verurteilt worden waren, per regulärem Linienflug nach Kabul zurückgebracht. Es handelt sich um Abschiebungen nach einem neu etablierten Verfahren, das seit dem vergangenen Jahr angewendet wird.
Einer der Abgeschobenen war in Bayern mehrfach verurteilt worden, unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und Drogendelikten. Er sei aus dem Strafvollzug direkt zum Flughafen gebracht und von Frankfurt aus über Istanbul nach Kabul geflogen worden.
Nach Medienberichten hätten dort Bundespolizisten den Mann unmittelbar an Vertreter der regierenden Taliban übergeben. Auch der zweite Abgeschobene wurde nach Angaben des Ministeriums als verurteilter Straftäter eingestuft und ebenfalls mit einem Linienflug nach Afghanistan gebracht.
Weitere Abschiebungen per Linienflug sollen folgen
Damit setzt die Bundesregierung erstmals systematisch auf Einzelabschiebungen mit zivilen Flugverbindungen. Zuvor waren Rückführungen nach Afghanistan jahrelang ausgesetzt worden, nachdem die Taliban im Jahr 2021 die Macht übernommen hatten. Die Taliban werden von Deutschland weiterhin nicht als legitime Regierung anerkannt.
Gleichwohl gibt es nach Angaben der Bundesregierung Kontakte auf Arbeitsebene, unter anderem zur Organisation von Rückführungen. Derzeit sind nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge etwas mehr als 11.500 afghanische Staatsangehörige ausreisepflichtig. Im vergangenen Jahr wurden 83 Personen abgeschoben.
Neuer Mechanismus bei Abschiebungen
Nach Darstellung des Innenministeriums handelt es sich bei den beiden Männern um Teil einer Serie von Abschiebungen nach dem neuen Mechanismus. Erstmals sei kurz vor Weihnachten ein verurteilter Straftäter auf diese Weise nach Kabul gebracht worden.
Kritik kommt von Menschenrechtsorganisationen, die vor Abschiebungen nach Afghanistan warnen und auf die angespannte humanitäre Lage sowie mögliche Menschenrechtsverletzungen hinweisen.
Die Bundesregierung hält dem entgegen, dass die Abschiebungen ausdrücklich auf verurteilte Straftäter beschränkt seien und künftig regelmäßig und planmäßig mit Linienflügen erfolgen sollen. (mit dpa)
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