Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium hatte laut der Zeitung zuvor mitgeteilt, dass im ambulanten Sektor bereits Beschwerden über „Praxen im 3G- bzw. 2G-Betrieb“ eingereicht worden seien.
3G steht für „geimpft, genesen oder getestet“. Die Regel bedeutet, dass für den Zutritt zu einem Ort eine vollständige Impfung gegen das Coronavirus, eine Genesung von Covid-19 oder ein negativer Test vorzuweisen ist. Bei der 2G-Regel werden nur Geimpfte und Genesene zugelassen.
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Zur Sicherheit: Für Arztpraxen gibt es Alternativen zu 2G und 3G
Zu dem Zutritt zu Arztpraxen merkte die Kassenärztliche Bundesvereinigung an, dass es für deren sicheren Betrieb auch Alternativen zur 3G- oder 2G-Regel gebe: „Die Praxen dürfen organisatorisch regeln, dass ungeimpfte und ungetestete Patienten beispielsweise während speziell eingerichteter Sprechzeiten behandelt werden“, sagte ein Sprecher der Zeitung.
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Der Wunsch nach dem Schutz anderer Patienten, des Praxispersonals sowie der Ärzte selbst sei zwar verständlich und nachvollziehbar: „Ärzte können aber eine Behandlung nicht von der Einhaltung der 3G-Regel abhängig machen“, betonte der Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
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