Ermittlungen

Anklage wegen Geiselnahme in Großenhain: Beschuldigte sollen 24-Jährigen verschleppt haben

Vier Männer sollen im Oktober 2024 einen 24-Jährigen vor einem Jugendclub in Großenhain verschleppt und misshandelt haben. Nun wurde Anklage erhoben.

OAZ
2 Min
Die Polizei hat ihre Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft übergeben: Nun wurde Anklage gegen die mutmaßlichen Entführer erhoben.

Die Polizei hat ihre Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft übergeben: Nun wurde Anklage gegen die mutmaßlichen Entführer erhoben.

© Hendrik Schmidt/dpa

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen vier Personen Anklage wegen des Verdachts der Geiselnahme und gefährlichen Körperverletzung erhoben. Drei deutsche Staatsangehörige im Alter von 21, 29 und 36 Jahren sowie ein 25-jähriger Ägypter sollen am 19. Oktober 2024 einen 24-jährigen Mann in Großenhain gewaltsam verschleppt und während einer Autofahrt wiederholt geschlagen haben.

Laut Staatsanwaltschaft Dresden ereignete sich der Vorfall gegen 19.30 Uhr an einem Jugendclub in Großenhain. Die vier Beschuldigten sollen das Opfer dort unter Todesdrohungen und mit körperlicher Gewalt gezwungen haben, ihnen zu folgen und in ein Fahrzeug einzusteigen. Während der anschließenden rund zehnminütigen Fahrt sollen sie den 24-Jährigen mehrfach geschlagen haben, wobei dieser nach Angaben der Anklagebehörde erhebliche Schmerzen erlitt.

Hintergrund: Verdacht der Prostitutionsanbahnung

Als Motiv nennt die Staatsanwaltschaft Eifersucht und einen konkreten Verdacht der Beschuldigten: Sie hätten angenommen, dass das Opfer seine damalige Freundin – zugleich die Ex-Partnerin des 29-jährigen Beschuldigten – zur Prostitution verleiten würde. Mit der Tat hätten sie den 24-Jährigen davon künftig abhalten wollen.

Keiner der vier Beschuldigten hat sich bislang zu den Tatvorwürfen geäußert, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Der 25-jährige Ägypter und die 36-jährige Deutsche sind geringfügig und nicht einschlägig vorbestraft, die beiden anderen Beschuldigten haben keine Vorstrafe.

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Trotz der Schwere der Vorwürfe befinden sich alle vier Beschuldigten auf freiem Fuß. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft nach der Strafprozessordnung – etwa Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr – lägen nicht vor, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Die Anklage wurde beim Landgericht Dresden eingereicht, zuständig ist die Jugendkammer. Das Gericht muss nun entscheiden, ob es das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Verhandlung zulässt. Ein Termin für eine mögliche Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

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