Rücken-OP

Anspruch auf Zweitmeinung vor Eingriffen an Wirbelsäule

Ist die medizinische Behandlung nötig? Wer unsicher ist, holt darf sich eine zweite ärztliche Meinung einholen - demnächst wohl als Kassenleistung.

dpa
2 Min
Zu planbaren Wirbelsäulen-Operationen soll zukünftig Anspruch auf eine Zweitmeinung bestehen, mit der geprüft wird, ob die OP medizinisch notwendig ist – die Kosten dafür trägt die Krankenkasse.

Zu planbaren Wirbelsäulen-Operationen soll zukünftig Anspruch auf eine Zweitmeinung bestehen, mit der geprüft wird, ob die OP medizinisch notwendig ist – die Kosten dafür trägt die Krankenkasse.

© dpa

In dem Zweitmeinungsverfahren prüfen andere Fachärztinnen und Fachärzte, ob die empfohlene OP medizinisch notwendig ist – die Kosten dafür trägt die Krankenkasse. Der Beschluss muss noch vom Gesundheitsministerium geprüft werden. Wird er nicht beanstandet, tritt er in einigen Wochen mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Um diese Operationen geht es

Zu den planbaren Wirbelsäulen-Operationen, bei denen zukünftig Anspruch auf eine Zweitmeinung bestehen soll, zählen dem G-BA zufolge die dynamische und statische Stabilisierung der Wirbelsäule (Osteosynthese und Spondylodese), die knöcherne Druckentlastung (Dekompression), „Facettenoperationen“, Verfahren zum Einbringen von Material in Wirbelkörper, Entfernung von Bandscheibengewebe sowie das Einsetzen einer künstlichen Bandscheibe.

Für eine Zweitmeinung in Frage kommen unter anderem Fachärztinnen und Fachärzte in den Bereichen Orthopädie, Unfallchirurgie, Neurochirurgie, Neurologie sowie Physikalischer und Rehabilitativer Medizin. Sobald der Beschluss in Kraft ist, können sie laut G-BA eine Genehmigung beantragen und anschließend die Zweitmeinungsberatung zulasten der Kassen anbieten.

Wo schon ein rechtlicher Anspruch besteht

Bei fünf weiteren Eingriffen besteht bereits ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch: Amputation beim diabetischen Fußsyndrom, Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln, Gebärmutterentfernung, Schulterarthroskopie und Knieendoprothese-Implantation.

Patientinnen und Patienten haben auch unabhängig von dem gesetzlich geregelten Zweitmeinungsverfahren Anspruch darauf, andere Mediziner oder Medizinerinnen um ihre Meinung zu bestimmten Diagnosen und Behandlungen zu bieten – das ist durch das Recht der freien Arztwahl gesichert, wie die Stiftung Gesundheitswissen erklärt.

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Allerdings: Auf den Kosten bleibt man womöglich sitzen. Deshalb sollten sich Krankenversicherte vorher bei ihrer Kasse und dem Arzt informieren, was unter Umständen an Geldsummen auf sie zukommt. Viele Kassen bieten laut der Stiftung eigene Zweitmeinungsverfahren an: zum Beispiel bei Operationen am Hüftgelenk, am Rücken oder bei der Behandlung von Krebs.

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