Die entsprechenden Selbstauskünfte auf der Internetseite des Bundestags wurden dem Bericht zufolge am 14. Mai 2021 aktualisiert. Baerbock erhalte laut Finanz- und Ehrenordnung des Grünen-Vorstandes für den Parteivorsitz kein Gehalt, weil sie gleichzeitig ein Bundestagsmandat hat. Die Sonderzahlungen seien gleichwohl üblich, sagte die Sprecherin der Zeitung.
Sonderzahlungen zu Weihnachten und wegen Corona
Wie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grünen-Bundesgeschäftsstelle „erhalten auch Parteivorsitzende regelmäßige Jahressonderzahlungen zu Weihnachten“. Zudem seien Sonderzahlungen in Jahren erfolgreicher Wahlkämpfe möglich. Auch habe es eine „coronabedingte Sonderzahlung an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen“ gegeben.
Im Vergleich zu vielen anderen Bundestagsabgeordneten nehmen sich Baerbocks Einkünfte außerordentlich bescheiden aus. Vor dem Hintergrund um lukrative Maskengeschäfte und bezahlten Lobbyismus mehrerer Abgeordneter insbesondere aus der Union hatten sich CDU/CSU und SPD kürzlich darauf verständigt, die Transparenzregeln für Abgeordnete zu verschärfen. Die Grünen fordern dies schon länger.
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