Hochschule

BAföG-Paradox: Auch Nichtempfänger müssen höhere Krankenkassenbeiträge zahlen

Laut Paritätischem Wohlfahrtsverband lebt ein Drittel der Studenten in Armut. Nun wurde das BAföG erhöht – aber was bleibt netto übrig?

Lenja Stratmann
2 Min
Viele Studenten müssen sich ums Geld sorgen.

Viele Studenten müssen sich ums Geld sorgen.

© dpa

Seit Jahren fordern Studentenorganisationen die Erhöhung des BaföG. Die Ampel-Parteien hatten die Anhebung der Zahlungen im Wahlkampf versprochen – und im Juli geliefert. Doch jetzt stellt sich heraus: Die Erhöhung kommt gar nicht an. Denn mit der Erhöhung geht automatisch eine Anhebung der Krankenkassenbeiträge einher. Wenn man die Inflation einberechnet, ist die Kaufkraft vieler Empfänger nicht höher als vor einem Jahr.

Ende Juni beschloss der Bundestag, den monatlichen BAföG-Bedarfssatz zum kommenden Wintersemester um 5,75 Prozent zu erhöhen. Auch der Wohnkostenzuschlag für Menschen im Studium, die nicht mehr im Elternhaus leben, wurde erhöht. Der Förderungshöchstsatz plus Wohnkostenzuschlag steigt so um mehr als acht Prozent auf 934 Euro.

Das war gut gemeint, doch die Wirkung ist überschaubar. „[Die Steigerung] bei den Bedarfssätzen wird von der Inflation sofort wieder aufgefressen“, sagt Matthias Anbuhl, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks.

Gegen diese Inflation kommt die Erhöhung nicht an

Tatsächlich war die Inflation im Juni 7,6 Prozent höher als vor einem Jahr. Um die Studenten vor einem Verlust der Kaufkraft zu bewahren und eine Besserung ihrer finanziellen Sicherheit zu gewährleisten, müsste der BAföG-Bedarfssatz gegenwärtig also sehr viel höher steigen.

Doch damit nicht genug: Per Gesetz ist die Erhöhung des BAföG an eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge für alle versicherungspflichtigen Studenten geknüpft – und zwar unabhängig davon, ob eine Studentin oder ein Student BAföG erhält. Die Techniker Krankenkasse erklärt dazu: „Die Krankenkassenbeiträge für Studierende sind abhängig vom BAföG-Bedarfssatz. Steigt der BAföG-Satz, dann steigen auch die Beiträge.“

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Wer unter 25 Jahre alt ist, kann sich noch über seine Eltern familienversichern. Das geht allerdings nur, solange man neben dem Studium weniger als 470 Euro im Monat verdient. Ansonsten werden ab Oktober je nach Krankenkasse jährlich bis zu 110 Euro mehr Krankenkassenbeiträge für Studentinnen und Studenten fällig.

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