Mehr als vier Jahre nach dem Waldbrand an der Bastei ist am Freitag, 23. Oktober 2026, im Berufungsverfahren ein Urteil gefallen. Das Landgericht Dresden verurteilte den Hauptangeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Zwei Mitangeklagte wurden freigesprochen.
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der verurteilte Mann mögliche Schäden durch glühende Shisha-Kohle erkannt und billigend in Kauf genommen habe. Den beiden freigesprochenen Begleitern konnte dagegen nicht nachgewiesen werden, dass sie das Verhalten vorhersehen oder den Brand hätten verhindern können.
Ein vierter Mann erschien nicht zur Berufungsverhandlung. Für ihn bleibt nach Angaben des MDR die erstinstanzliche Strafe von einem Jahr auf Bewährung bestehen.
Feuer zerstörte Waldfläche an der Bastei
Der Waldbrand war in der Nacht vom 17. auf den 18. Juli 2022 zwischen der Bastei und der Kanapee-Aussicht ausgebrochen. Nach den Ermittlungen hatten sich mitten im Hochsommer vier Männer mit irakischer Staatsangehörigkeit abseits der Wanderwege aufgehalten und dort stundenlang Wasserpfeife geraucht. Am Ort wurden unter anderem Reste von Shisha-Kohle sichergestellt.
Waldbrand an der Bastei in der Sächsischen Schweiz
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Die Feuerwehr war mehr als zwei Tage mit den Löscharbeiten beschäftigt. Nach damaligen Angaben der Polizeidirektion Dresden brannten rund 2500 Quadratmeter Wald. Der Sachschaden wurde auf etwa 50.000 Euro geschätzt. Hinzu kamen Einsatzkosten von mehr als 24.000 Euro. Der ökologische Schaden durch den Verlust des teilweise alten Waldbestands lässt sich nicht beziffern.
Im erstinstanzlichen Verfahren hatte das Amtsgericht Pirna im August 2025 noch alle vier Angeklagten zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt damals zwei Jahre auf Bewährung, seine drei Begleiter bekamen jeweils ein Jahr.
Brandursache nicht in allen Punkten geklärt
Ein Gutachten bestätigte, dass Shisha-Kohle lange genug hohe Temperaturen entwickeln kann, um trockene Vegetation zu entzünden. Im Berufungsverfahren wurden dennoch Zweifel erörtert, ob die Kohle die alleinige und unmittelbare Brandursache war.
Mögliche ausländerrechtliche Folgen für den Verurteilten sind bislang nicht abschließend geklärt.
Wer die Sächsische Schweiz besucht, sollte die Feuer- und Rauchverbote im Nationalpark unbedingt ernst nehmen – gerade in den trockenen Sommermonaten. Ein achtlos weggeworfenes Stück Kohle kann sonst vor Gericht enden.
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