Nahost

Beihilfe zum Völkermord: Streit um Deutschlands Israel-Hilfe geht in nächste Runde

Deutschland steht vor Gericht. In Den Haag wird seit heute über Deutschlands Waffenlieferungen an Israel verhandelt. Die Klage lautet: Beihilfe zum Völkermord.

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Palästinensische Frauen am Ort eines israelischen Angriffs auf ein Wohnhaus in Nuseirat im zentralen Gazastreifen

Palästinensische Frauen am Ort eines israelischen Angriffs auf ein Wohnhaus in Nuseirat im zentralen Gazastreifen

© Majdi Fathi/imago

Vier Tage lang steht Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Das Verfahren läuft bereits seit dem 1. März 2024. Das zentralamerikanische Nicaragua wirft der Bundesrepublik vor, durch Waffenlieferungen und weitere Unterstützung Beihilfe zum israelischen Völkermord an den Palästinensern im Gazastreifen zu leisten. Bereits im April 2024 wollte Nicaragua mit einem Eilantrag einen sofortigen Stopp deutscher Lieferungen an die Regierung in Jerusalem erreichen. Der IStGH lehnte diese Sofortmaßnahmen ab, die Klage selbst blieb jedoch bestehen.

Erst ein Verfahren gegen Israel

Danach blieb es öffentlich lange still um das Verfahren. Nicaragua reichte im Juli vergangenen Jahres seine ausführliche Klagebegründung ein. Deutschland erhob daraufhin Einwände gegen die Zuständigkeit des Gerichtshofs und die Zulässigkeit der Klage. Berlins Kernargument ist dasselbe wie schon 2024: Um Deutschland Beihilfe zu einem israelischen Völkerrechtsverstoß vorwerfen zu können, müsse zunächst ein solcher Verstoß Israels festgestellt werden.

Genau das könne der IStGH aber nicht, solange Israel selbst nicht Partei des Verfahrens sei. Seit Montag wird nun genau darüber verhandelt – nicht über Deutschlands mögliche Mitschuld, sondern darüber, ob der Gerichtshof die Vorwürfe überhaupt inhaltlich prüfen darf.

„Deutschland verletzt weder die Völkermordkonvention noch humanitäres Völkerrecht, weder direkt noch indirekt“, sagte die Beauftragte für Völkerrecht im Auswärtigen Amt, Tania von Uslar-Gleichen, nach Nicaraguas Vortrag 2024 vor Journalisten in Den Haag.

Nicaragua widerspricht dieser Argumentation. Deutschland habe nicht nur mögliche israelische Verstöße unterstützt, sondern zugleich eigene völkerrechtliche Pflichten verletzt. Nach der Völkermordkonvention müssen Staaten einen Genozid nicht erst dann verhindern, wenn ein Gericht ihn bereits festgestellt hat. Die Pflicht kann schon greifen, wenn die konkrete Gefahr eines Völkermordes besteht.

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Weniger Waffen, weniger Dringlichkeit

Der IStGH ließ diesen Streit damals offen. Der Gerichtshof verwies dabei unter anderem darauf, dass nur rund zwei Prozent der genehmigten deutschen Rüstungsexporte nach Israel Kriegswaffen betrafen und nach Angaben Deutschlands fast 80 Prozent des Exportvolumens bereits vor Ende Oktober 2023 genehmigt worden waren. Für die von Nicaragua verlangten Sofortmaßnahmen sah der IStGH damals keine ausreichende Grundlage. Die Klage selbst war damit jedoch nicht entschieden.

Propalästinensische Demonstranten in Berlin. Auf einem Plakat wird Deutschland als „Todeshändler“ bezeichnet, eine Anspielung auf deutsche Waffenlieferungen an Israel.

Propalästinensische Demonstranten in Berlin. Auf einem Plakat wird Deutschland als „Todeshändler“ bezeichnet, eine Anspielung auf deutsche Waffenlieferungen an Israel.

© Alessia Cocca/imago

Seitdem hat sich die rechtliche und politische Ausgangslage verändert. Der Internationale Strafgerichtshof erließ Haftbefehle gegen Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und den damaligen Verteidigungsminister Joav Gallant wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Eine unabhängige UN-Untersuchungskommission kam im September 2025 zu dem Schluss, im Gazastreifen sei Völkermord begangen worden. Zugleich prüft der IStGH im Verfahren Südafrika gegen Israel die staatliche Verantwortung nach der Völkermordkonvention. Ein abschließendes Urteil steht weiterhin aus.

Auch der Ton der Bundesregierung hat sich verändert. Anfang 2024 erklärte sie den Völkermordvorwurf noch für unbegründet und kündigte an, im Verfahren Südafrikas gegen die Regierung Netanjahu als Drittpartei zu intervenieren. Der Tatbestand setze die Absicht voraus, eine Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes damals. „Wir können beim besten Willen im israelischen Vorgehen diese Absicht nicht erkennen“, ließ das AA bei einer Pressekonferenz verlautbaren. Im März 2026 wurde schließlich bekannt, dass Deutschland entgegen seiner ursprünglichen Ankündigung nicht in das Verfahren Südafrika gegen Israel eintreten wird.

Alte Seilschaften

Dass gerade Nicaragua für die palästinensische Seite eintritt, hat Geschichte. In den 1970er-Jahren kämpfte in Nicaragua die linksrevolutionäre Befreiungsfront (FSLN) gegen die Somoza-Diktatur. Die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) unterstützte die Sandinisten politisch; nach deren Machtübernahme 1979 wurde die Solidarität mit den Palästinensern zu einem festen Bestandteil der nicaraguanischen Außenpolitik. 2024 brach Nicaragua schließlich die diplomatischen Beziehungen zu Israel ab und begründete dies mit dem Krieg in Gaza.

Nicaragua ist dabei selbst kein neutraler Akteur. Nur einen Tag vor Einreichung der Klage hatte eine UN-Expertengruppe einen Bericht über schwere Menschenrechtsverletzungen unter Präsident Daniel Ortega vorgestellt, darunter willkürliche Inhaftierungen, Folter und die Verfolgung politischer Gegner.

Dass Nicaragua übrigens Deutschland und nicht etwa die USA verklagt, hat vor allem einen juristischen Grund. Zwar sind auch die Vereinigten Staaten Vertragsstaat der Völkermordkonvention. Sie haben sich für Verfahren nach Artikel IX aber vorbehalten, dass der Internationale Gerichtshof nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung über einen gegen sie gerichteten Streit entscheiden darf. Deutschland hat sich der Gerichtsbarkeit des IStGH dagegen weitergehend unterworfen. Für Nicaragua ist die Bundesrepublik damit rechtlich wesentlich leichter vor den Gerichtshof zu bringen als Israels mit Abstand wichtigster Unterstützer, die USA.

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